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Verpflchtung seitens des AG nach einem Bandscheibenvorfall - Was können wir als Betriebsrat tun, damit die Kollegin eine Schmerzlinderung (Stehpult) erhält?

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PEBMAUS
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Arbeitgeber verpflichtet einer Angestellten nach einem Bandscheibenvorfall einen Stehpult zur Verfügung zu stellen? Das Attest liegt seit Wochen vor, die Kollegin hat mehrmals darauf hingewiesen, dass Sie so nicht arbeiten kann und gerne einen Stehpult aufgrund Ihrer starken Schmerzen hätte. Sie ist nicht der einzige Fall in unserem Unternehmen, bisher wurden solche Tische nach längerem drängen dann auch besorgt. Was können wir als Betriebsrat tun, damit die Kollegin eine Schmerzlinderung erhält? Haben wir überhaupt in so einem Fall Mitspracherecht?

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Community-Antworten (1)

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Frank

11.11.2008 um 16:24 Uhr

Der Arbeitgeber hat nach BGB eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Außerdem habt ihr ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Satz 1 Nr 7 über den Gesundsheitsschutz. Deshalb seit ihr mit im Boot und könnt euch um die Sache kümmern.

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