Mitarbeiterversammlung (jährliche Schulungen)nach Feierabend - Was kann der BR dagegen tun?
Kann ein AG von seinen Mitarbeitern verlangen an einem Sonnabend Abend nach Feierabend zu einer Mitarbeiterversammlung zu erscheinen. Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen und haben bis 18 Uhr geöffnet. Der Wortlaut am Schwarzen Brett " erscheinen ist Pflicht". Es handelt sich um Jährliche Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit, HACCP, und sonstiges was den täglichen Arbeitsablauf betrifft. Was kann der BR dagegen tun und können Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden die nicht erscheinen???
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (7)
11.11.2008 um 14:01 Uhr
Hallo gizmo, bei dieser MA-Schulung hat der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Arbeitszeitverlängerung) mitzubestimmen. Der BR kann mit dem AG über einen anderen Termin verhandeln u.s.w. Wenn der BR dem Termin am Samstag nach 18:00 Uhr zugestimmt hat, müssen die MA an diesen Termin teilnehmen.
11.11.2008 um 15:05 Uhr
Und wenn der BR überhaupt nicht informiert wurde sondern dies auch nur vom schwarzen Brett erfuhr. Können wir verlangen das diese Versammlung nicht zustande kommt oder nur auf friewilliger basis stattfindet.
11.11.2008 um 15:23 Uhr
@gizmo,
stichwort Überstunden und Arbeitzeit.Da es Fortbilungen sind ... da seit ihr doch auch mit im Boot.(§ 96 BetrVG Förderung der Berufsbildung
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30. Juni 2008)
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer des Betriebs zu beraten. Hierzu kann der Betriebsrat Vorschläge machen.
(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird. Sie haben dabei auch die Belange älterer Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigter und von Arbeitnehmern mit Familienpflichten zu berücksichtigen.
Darüber fangen wir die Fobis auch immer ein und parallel dazu natürlich auch anfang und ende der Veranstalltung.
11.11.2008 um 16:26 Uhr
Ich bin da eher pits Meinung. Sicherlich hat Waschbär recht was die Fortbildung angeht, aber dennoch wenn sowas am Ende der normalen Arbeitszeit stattfindet ist es eine Arbeitszeitverlängerung. Ihr seid also in beiden §§ mit im Boot. In meinen Augen ist der 87er aber stärker, da ihr dem AG mitteilen könnt, dass die Festlegung des Termins mitbestimmungspflichtig ist. Das solltet ihr dem AG auch schnellstens miteilen. Dann könnt ihr im Gespräch mit dem AG auch den 96er anbringen und ihm mitteilen dass ihr demnächst aufgrund 96 das wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu der ja beide Seiten verpflichtet sind, solche Veranstaltungen doch demnächst gemeinsam geplant werden sollten. Wenn man was ab lehnt ist es besser immer mit Gründen zu kommen, also was ist euer Grund die Veranstaltung zu kippen? wenn keine Einigung zustanden kommt, müßte in dem Fall die Einigungsstelle entscheiden. Grundsätzlich reicht es natürlich für euch u sagen, dass allein wegen der fehlenden Zustimmung des BR betreff der Überstunden, diese auf keinen Fall gemacht werden dürfen usw. Was ihr genau machen solltet, könnt nur ihr entscheiden. Es hängt ja auch immer vom AG ab. Vielleicht hat er das tatsächlich nur vergessen - oder weiß es nicht besser ;-) ich würde in so einer Situation ihn mal auf seinen Fehler hinweisen. RN dafür aus dem Kommentar heraus suchen die für euch dann zur Argumentation hilfreich sind (sollte es ein unwissender AG sein). Nur zu sagen wo es steht, das wird der euch vermutlich eh nciht abnehmen sondern auf sein Direktionsrecht pochen - so versuchen sie es meistens...
Viel Erfolg
12.11.2008 um 09:13 Uhr
@Don Johnson, Ich Verstehe die AG veranstalltung so das sie nicht NUR zum Ende der AZ ist sondern darüber hinnaus . Wie gesagt ich spreche aus der Praxis.
12.11.2008 um 17:19 Uhr
@waschbär So habe ich es auch verstanden - frei nach dem Motto: "dann bleibt ihr länger wir machen da noch ne Einführung in..." Für mich ist das eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit! § 87 Abs 1 Satz 3.
14.11.2008 um 11:24 Uhr
@Don Johnson, wie wäre es mit überstunden ? .-))) Die muss der BR ja vorher genemigen .-)))
Der 96, ist natür auf Zukunft gerichtet, die Veranstalltung ist eh nicht mehr zu Bremsen und ich glaube nicht das das Arbeitsgericht dem BR zu sagt das es die veranstalltung untersag .-(
Deshalb > Thema beim Monats Gespräch natürlich bekommt der AG noch schriftlich das die Veranstalltung nicht so hätte sein dürfen .Aber der BR ist ja um eine Friedlicheschlichtung bemüht .-) Hätte nun aber mal etwas auf Zukunft .-)))
Oh wenn euer Handels Ag grade angeschrieben wird ! zusatz: absofort gibt es nicht nur eine Hundebar sondern auch einen Wellnissbereich für Waschbären !
Verwandte Themen
schwieriger Chef - Mitarbeiterversammlung oder was?
Hallo, wir haben einen Betriebsleiter der einen befristeten Arbeitsvertrag hat und da er seine Aufgabe durch seine unstrukturiertes Arbeiten nicht gut wahr nimmt und bei einer sachlichen Konfrontation
Mitarbeiterversammlung außerhalb der Geschäftsräume als Pflichtverenstaltung?
Hallo zusammen, ich wurde von einer Kollegin gefragt, ob es tatsächlich so ist, dass der Arbeitgeber eine verpflichtende Teilnahme an einer Mitarbeiterversammlung anordnen kann, wenn diese nicht inn
jährliche Entgeltanpassung - Ankündigung 0-Runde
Das die jährliche Entgeldanpassung (Aprilgespräche und ca. 1-2%Erhöhung) keine betriebliche Übung darstellt ist uns bewusst, jedoch stellt sich für uns als BR die Frage, ob ein Mitbestimmtungsrecht be
Mehrere Fragen als Ersatzmitglied
Guten Morgen, Ich stelle mir als 1. Ersatzmitglied ( Teilnahme an jeder Sitzung) nach einigen " Vorfällen " folgende Fragen: Es wurde protokolliert, dass ich an einen Termin teilnehmen soll. ( mehrf
Mitarbeiterversammlung
Der Arbeitgeber setzt für den gleichen Tag eine Mitarbeiterversammlung an!! 15 Minuten später habe ich Feierabend !! Die meisten Kollegen haben frei!!! Bin ich verpflichtet dort zu erscheinen, wenn da