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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

schwieriger Chef - Mitarbeiterversammlung oder was?

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321
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Betriebsleiter der einen befristeten Arbeitsvertrag hat und da er seine Aufgabe durch seine unstrukturiertes Arbeiten nicht gut wahr nimmt und bei einer sachlichen Konfrontation dieses Verhaltens lieber geht und am nächsten Tag zum krank sein neigt. Ein Teil der Kollegen kann nur schwer mit diesem Verhalten umgehen und war deshalb auch bei mir als BR. Ich habe vorgeschlagen das die Kollegen die Missstände aufschreiben und ich diese gebündelt und anonym der Geschäftsleitung im Gespräch mitteile. Daraufhin ist nichts weiter passiert. Heute bekam ich nun einen Anruf einer Kollegin die sagte man müsse eine Mitarbeiterverssammlung einberufen um über alles zu reden. Ich befürchte das dann aber auch keiner wirklich den Mund auf macht. Kann man eine Mitarbeiterversammlung einberufen und den Chef dazu AUSladen? Was könnte der Grund für eine Mitarbeiterversammlung sein? Tagesordnungspunkt 1: Chef rausschmeißen??? ;-) Wer hat einen guten Vorschlag für das weitere Vorgehen. Ich bin ein ein Frau BR und das auch noch nicht sehr lange und fühle mich gerade hilflos. Vielen Dank 321

4.42102

Community-Antworten (2)

S
skunkweed

26.04.2007 um 04:40 Uhr

Hallo,

Betriebsratsangelegenheiten haben - ausser dem BR und den direkt betroffenen Personen - niemanden zu interessieren. Den Chef geht es nichts an, was in einer BR-Sitzung oder einem Personalgespräch für Themen behandelt werden. Er muss lediglich über den Termin informiert werden, nicht über die Inhalte - ausserdem braucht er auch nicht AUSgeladen zu werden, da der BR selbst entscheiden kann, wer an einem solchen Gespräch teilnehmen darf/soll/kann. Also einfach mal eine Sitzung einberufen, betroffene Personen einladen und in Ruhe das weitere Vorgehen beraten.

P.S.: Das ganze ist dann natürlich keine richtige Mitarbeiter- bzw. Belegschaftsversammlung, aber das spielt ja zur Behandlung einer solchen Angelegenheit keine Rolle.

P
paula

26.04.2007 um 10:42 Uhr

@321

für ein Gespräch mit den betroffenen brauchst du natürlich nicht den Chef dazuholen. Das ist einfach ein vertrauliches Gespräch BR MA.

Wenn Du eine "Mitarbeiterversammlung" - ich würde das dann aber Betriebsversammlung nennen - machst, ist der AG einzuladen. Ausladen geht da nicht.

Ausnahme es ist eine außerorderntliche Betriebsversammlung aber die ist außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten. Ließ hier doch mal bitte § 43 BetrVG

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