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Arbeitgeber kürzt betriebliche Sondersahlung willkürlich auf 200,00 EURO - Wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen?

J
Jupiter
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat in einer sehr kurzfritig anberaumten Betreibsversammlung bekanntgeben daß das Weihnachtsgeld von 50% auf 200 EUR gekürzt wird. Gewohnheitrechtlich haben wir aber eine Anspruch auf das volle Weinnachtsgeld. Das kümmert aber die GL recht wenig. Wirtschaftlich stehen wir eigentlich noch recht gut da. Auch wenn man uns immer was anderes weis machen will. Die Sonderzahlung einzuklagen traut sich so gut wie niemand. Wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen.

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Community-Antworten (1)

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pit47

11.11.2008 um 12:57 Uhr

Hallo Jupiter, wenn es tatsächlich "Betriebliche Übung" ist, sollte der BRV für sich das volle Weihnachtsgeld einklagen. Wenn er Recht bekommt, dann müssen alle anderen Kollegen auch die Zahlung erhalten.

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