"Freiwillige" Überstunden - zustimmungspflichtig ?
"Freiwillige" Überstunden zustimmungspflichtig? Unser AG schickt eine Abteilung Samstags auf ein "freiwilliges" Seminar zur Fortbildung. Unsere Arbeitswoche ist Montag - Freitag und somit sehen wir den Samstag als Überstunden (werden ohne Fahrtzeit auch dem Überstunden-Konto gutgeschrieben), also nach unserer Meinung vom BR zu genehmigen. AG ist anderer Meinung. (Einige MA gehen nur ungern) Wie seht Ihr das ?
Community-Antworten (1)
11.11.2008 um 12:14 Uhr
@Sami Joe, das Mitbestimmungsrecht greift nicht nur bei der ausdrücklichen Anordnung von Überstunden ein, sondern auch, wenn der AG freiwillig geleistete Überstunden duldend entgegennimmt (BAG 27. 11. 1990 AP) Ferner hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 96 BetrVG ff.) bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen.
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