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Vereinbarung im Arbeitsvertrag; weniger Geld weil kein Abteilungsleiter mehr - Was können wir machen?

SM
Schmidt Meier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, haben hier ein Vertragliches Problem. Ein Mitarbeiter wurde 2005 zum Leiter seiner Abteilung ernannt. Nun werden zwei Abteilungen zusammen gelegt und es wird nur noch einen Leiter geben. Er bekam durch seine leitende Funktion mehr Geld. Leider wurde hier aber keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag hinterlegt. Keine mündliche Absprache, dass wenn kein Leiter mehr weniger Geld. Soll jetzt weniger Geld erhalten.

Was können wir machen?

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

11.11.2008 um 10:56 Uhr

Hallo Da leider schriftlich nichts dokumentiert wurde, ist die Sache schwierig zu belegen, auch für den AG ! Der Sachgrund „Leitung“ fällt weg. Allerdings wird AG belegen müssen dass die Lohnerhöhung an die Funktion „Leitung“ kausal gekoppelt wurde, kann AG das nicht, ist eine Lohnkürzung ohne belegbaren Sachgrund unzulässig.
Ob das so „in Ordnung“ ist steht auf einem anderen Blatt, normalerweise werden einzelvertraglich Übergangsfristen bei Wegfall der Funktion zur Anpassung vereinbart, bzw. bedarf einer Änderskündigung

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