Erstellt am 10.11.2008 um 19:52 Uhr von nicoline
Hallo MacLogic
1.
§ 5 ArbZG Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
Bedeutet: wenn die AZ geleistet ist, s.o. Die Ruhezeit würde durch die Teilnahme an der Dienstbesprechung unterbrochen => nicht rechtens!
2.
1. Nach §106 GewO hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit zu bestimmen. Die rechtzeitige
Herausgabe eines Dienstplanes verbraucht dieses Recht. Unbillige Änderungen sind nach §315 BGB unverbindlich.
Bedeutet: der Dienstplan ist verbindlich, wenn FZA vorgeplant ist, ist auch dieser verbindlich! Denn:
3.
Ob BAT, BAT-O, BMT-G, DRK-TV, BMT-AW II, BAT-KF oder AVR Caritas bzw. Diakonie - keine dieser tariflichen
Regelungen sehen irgendwelche Arbeit an freien Tagen vor. Nicht-dienstplanmäßige Arbeit ist dort einzig für den Fall der
Verlängerung der dienstplanmäßigen Schicht geregelt.
Bedeutet: es könnten Überstunden für die Dienstbesprechung anberaumt werden, aber:
4.
Überstunden sind mitbestimmungspflichtig
und last but not least:
5.
Auch die unzulässige Festlegung von Arbeitszeit unterliegt der Kontrolle durch die Interessensvertretung, sei es
Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung. Ohne Mitbestimmung sind Änderungen des Dienstplanes
rechtsunwirksam.
Während einer Dienstbesprechung kann Protokoll geführt und die nicht anwesenden MA verpflichtet werden, dieses zu lesen, wenn wichtig, mit Unterschrift zu beweisen. Wer Interesse hat kann natürlich auch in seiner Freizeit an der Dienstbesprechung teilnehmen, dann sind die Stunden der Besprechung als AZ zu dokumentieren.
Noch Fragen?