Erstellt am 18.09.2019 um 08:59 Uhr von Kratzbürste
Natürlich ist der Personalrat zu beteiligen.
Erstellt am 18.09.2019 um 09:15 Uhr von stehipp
Und wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, dann ist das Arbeitszeit.
Bzgl. Reisekosten müsste man sich das vielleicht etwas genauer anschauen.
Grundsätzlich mal ist die Fahrt zum ersten Einsatzort Privatvergnügen.
Sollte gerade ein Schichtmitarbeiter wg. der Veranstaltung aber zweimal fahren müssen, sehe ich das schon wieder anders.
Auch zu prüfen wäre die 10Std-Regelung. Normale Schicht + Veranstaltung könnte knapp werden.
Auch mal die Ruhezeiten beachten.
Erstellt am 18.09.2019 um 13:08 Uhr von nicht brauchen
Hmm nach Durchlesen des Ausgangsthread habe ich den Verdacht, dass es sich um einen Betriebsausflug handelt.
Mehr Infos wären wie immer nicht schlecht....
Erstellt am 18.09.2019 um 14:31 Uhr von nicoline
nichtbrauchen,
ich glaube deine Glaskugel ist gebraucht und hat einen Sprung.
Erstellt am 18.09.2019 um 14:40 Uhr von celestro
"Entweder man nimmt teil oder nimmt Urlaub oder Freizeitausgleich."
Eine Pflichtveranstaltung, zu der man nicht kommen muß, indem man dann Urlaub nimmt? :-DDDDDD