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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflichtveranstaltung

W
Wilfried63
Sep 2019 bearbeitet

Hallo, folgende Situation in einer Behörde: Der Vorgesetzte hat eine Veranstaltung geplant als Pflichtveranstaltung. Entweder man nimmt teil oder nimmt Urlaub oder Freizeitausgleich. Es gibt Beschäftigte, für die gleitende Arbeitszeit gilt. Ein anderer Bereich arbeitet im Schichtbetrieb. Es sollen keine Reisekosten erstattet werden. Ist so etwas überhaupt rechtens? Für den einen Teil fällt die Veranstaltung in die normale Arbeitszeit, ok. aber was ist mit den Schichtdienstlern? Ist hieran der Personalrat zu beteiligen? Vielen Dank

19905

Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

18.09.2019 um 10:59 Uhr

Natürlich ist der Personalrat zu beteiligen.

S
stehipp

18.09.2019 um 11:15 Uhr

Und wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, dann ist das Arbeitszeit. Bzgl. Reisekosten müsste man sich das vielleicht etwas genauer anschauen. Grundsätzlich mal ist die Fahrt zum ersten Einsatzort Privatvergnügen. Sollte gerade ein Schichtmitarbeiter wg. der Veranstaltung aber zweimal fahren müssen, sehe ich das schon wieder anders. Auch zu prüfen wäre die 10Std-Regelung. Normale Schicht + Veranstaltung könnte knapp werden. Auch mal die Ruhezeiten beachten.

NB
nicht brauchen

18.09.2019 um 15:08 Uhr

Hmm nach Durchlesen des Ausgangsthread habe ich den Verdacht, dass es sich um einen Betriebsausflug handelt. Mehr Infos wären wie immer nicht schlecht....

N
nicoline

18.09.2019 um 16:31 Uhr

nichtbrauchen, ich glaube deine Glaskugel ist gebraucht und hat einen Sprung.

C
celestro

18.09.2019 um 16:40 Uhr

"Entweder man nimmt teil oder nimmt Urlaub oder Freizeitausgleich."

Eine Pflichtveranstaltung, zu der man nicht kommen muß, indem man dann Urlaub nimmt? :-DDDDDD

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