Hallo, folgende Situation in einer Behörde:
Der Vorgesetzte hat eine Veranstaltung geplant als Pflichtveranstaltung.
Entweder man nimmt teil oder nimmt Urlaub oder Freizeitausgleich.
Es gibt Beschäftigte, für die gleitende Arbeitszeit gilt. Ein anderer Bereich arbeitet im Schichtbetrieb. Es sollen keine Reisekosten erstattet werden.
Ist so etwas überhaupt rechtens? Für den einen Teil fällt die Veranstaltung in die normale Arbeitszeit, ok. aber was ist mit den Schichtdienstlern?
Ist hieran der Personalrat zu beteiligen?
Vielen Dank