Mitarbeiterversammlung Pflichtveranstaltung?
Unser AG plant folgendes: "An einem Freitag 15:30 Uhr findet eine Mitarbeiterversammlung statt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung." Geht das so einfach, das als Pflichtveranstaltung auszurufen? Welche Umständen begründen, dass man daran nicht teilzunehmen braucht, mal abgesehen von AU oder Urlaub?
Community-Antworten (4)
17.10.2013 um 17:01 Uhr
Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht (BAG v. 13.3.2001 - 1 ABR 33/00).
Weiter wäre es dann Mehrarbeit welcher der BR zustimmen müsste
17.10.2013 um 17:41 Uhr
charlys
woher weißt du dass das außerhalb der AZ ist?
17.10.2013 um 17:46 Uhr
Es ist so. Wir haben GLZ und keine Kernarbeitszeit. Die GLZ geht von 7-19:00. Üblich ist es aber, dass freitags nach 15:00 kaum noch jmd. da ist.
17.10.2013 um 17:59 Uhr
ganther
..woher weißt du dass das außerhalb der AZ ist?... Habe ich dich nicht behauptet. Habe nur wegen der Urzeit und am Freitag darauf hingewiesen wie es ist wenn es außerhalb der Arbeitszeit ist!
Weiter geht aus der Antwort hervor, dass der AG im Rahmen des Direktionsrechte innerhalb der Arbeitszeit es anordnen kann.
Letztlich gilt auch an diesem Tag das ArbZG und die tägliche Höchstarbeitszeit. Wenn der BR dann in der Gleitzeitregelung dem AG nicht das Scheunentor geöffnet hat, bekommt er ggf Probleme mit dem ArbZG wenn AN morgens um 7 Uhr beginnen. Dann müsste der AG den Br gem § 87 "änderung der betriebsüblichen Arbeitszeit beteiligen, wenn er AN an diesem Tag verpflichten möchte erst später zu Beginnen um das ArbZG nicht zu verletzen
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