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400,00 Euro Jober (Urlaub) - müssen die AG den MA den Urlaub als bezahlten Urlaub abrechnen?

I
Icke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo icke habe eine Frage, wie ist es mit dem Urlaubsanspruch bei 400,00 euro Jober. müüsen die AG den MA den urlaub als bezahlten urlaub abrechnen?

5.60401

Community-Antworten (1)

A
andi111066

07.11.2008 um 12:09 Uhr

@Icke Ja, es besteht ein Benachteiligungsverbot gegenüber Vollzeitkräften. Urlaub ist zu gewähren nach den §§ 1, 3, Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Gruß Andi

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