400,00 Euro Jober (Urlaub) - müssen die AG den MA den Urlaub als bezahlten Urlaub abrechnen?
Hallo icke habe eine Frage, wie ist es mit dem Urlaubsanspruch bei 400,00 euro Jober. müüsen die AG den MA den urlaub als bezahlten urlaub abrechnen?
Community-Antworten (1)
07.11.2008 um 12:09 Uhr
@Icke Ja, es besteht ein Benachteiligungsverbot gegenüber Vollzeitkräften. Urlaub ist zu gewähren nach den §§ 1, 3, Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Gruß Andi
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