Erstellt am 06.11.2008 um 13:17 Uhr von galaxy
@DVD
Es kommt darauf an, welcher Grund vorliegt.
Besondere Regelungen, die einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub ergeben, können auch im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag enthalten sein. Auch aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der für alle Arbeitnehmer gleiche Maßstäbe verlangt oder aus der Praxis betrieblicher Übung können sich Ansprüche ableiten.
z.B Unbezahlter Urlaub bei Auftragsmangel
LAG Nürnberg, Urteil vom 30. Mai 2006, Az.: 6 Sa 111/06
Erstellt am 06.11.2008 um 13:20 Uhr von rolfo2
Ich vermute du meinst einen Betriebsvereinbarung für Betriebsurlaub.
Ja, das kann der Betriebsrat vereinbaren und in der Regel werden die Tage vom Jahresurlaub abgezogen.
Es gibt Gründe dies zum Jahresende etwa kurzfristig zu vereinbaren, z.B. mangelnde Auftragslage etc., dann kann es auch möglich sein wenn der einzelne Mitarbeiter seinen Urlaub schon verbraucht hat, dann geht der Mitarbeiter mit Minusstunden aus dem Betriebsurlaub oder eben unbezahlter Urlaub.
Erstellt am 06.11.2008 um 13:26 Uhr von galaxy
@rolfo
Gedankenübertragung im worldwideweb?
Seit 9:31 steht der beitrag im Forum und dann antworten wir zwei fast zeit- und meinungsgleich knapp 4 Stunden später, coole Aktion und noch nicht mal abgesprochen ;-)))
Erstellt am 06.11.2008 um 13:46 Uhr von DVD
@all
Die Urlaubskonten sind bei allen leergeräumt. Nun will der AG weitere Betriebsruhetage mit dem BR vereinbaren.
Das trifft nun alle mit unbezahltem Urlaub.
Klar, der BR kann schon "Zwangsurlaub" verhängen, aber nur wenn auch noch Urlaub da ist.
Also nochmal die Frage:
Wenn der BR jetzt einer solchen Regelung zustimmt, muss ich dann unbezahlt zuhause bleiben obwohl ich das doch garnicht will??
Erstellt am 06.11.2008 um 14:00 Uhr von Lotte
DVD,
zu komischen Dingen gibt sich der BR bei Euch her. Gibt es eine Notlage, die solch ein Vorgehen rechtfertigen würde? Steht Ihr womöglich vor der Alternative Kurzarbeit?
Erlaubt Dein AV oder Euer TV solch ein Vorgehen des AG/BR?
Erstellt am 06.11.2008 um 15:11 Uhr von Immie
Sorry,aber für Kurzarbeit bekomme ich immer noch Geld.
Bei unbezahltem Urlaub kann ich noch draufzahlen. Wer kann sich das schon leisten?
Wenn man natürlich noch andere finanzielle Bezugsquellen hat, würde einen das natürlich nicht so hart treffen. Ich nenne das "Weltfremd".
Erstellt am 06.11.2008 um 15:20 Uhr von rolfo
@ DVD
Euer BR soll seine Arbeit mal ordentlich machen, der AG will den Betriebsurlaub, dem kann der BR doch zustimmen unter der Voraussetzung dass die Minusstunden in einem Zeitkonto geführt werden das bis zum Tag X wieder ausgeglichen sein muss.
@ galaxy
So sind wir eben, was soll auch anderes rauskommen....lach
Erstellt am 06.11.2008 um 16:53 Uhr von Lotte
Immi,
da hast Du DVD ja eine gute, weltmännische Antwort gegeben... ;-)
DVD,
zu Deiner Frage, ob Du zu Hause bleiben musst, falls es zu dieser Vereinbarung kommt und Du keinen Urlaub mehr hast: Biete dem AG Deine Arbeitsleistung an. Berufe Dich auf § 615 BGB. Wenn er Dir dann für die besagten Tage keinen Lohn zahlt musst Du Deinen Anspruch individualrechtlich durchsetzen und zum Anwalt gehen.
Sprecht auch noch mal mit dem BR. Vielleicht ist ihnen nicht bekannt, dass Ihr gar keinen Urlaub mehr habt?
Erstellt am 06.11.2008 um 16:55 Uhr von Immie
Die war für dich.
"Gibt es eine Notlage"
"Steht Ihr womöglich vor der Alternative Kurzarbeit? "
Erstellt am 06.11.2008 um 17:04 Uhr von Lotte
Immi,
eben ;-)
Ich frage mich immer noch, was einen BR zu so einer BV bringen könnte. Vielleicht ist für manche die Aussicht auf mehrere Wochen Kurzarbeit verheerender als drei Tage unbezahlter Urlaub...
Wer weiß womit gedroht wurde...