Erstellt am 04.11.2008 um 21:29 Uhr von laffo
@rudi rastlos
lies mal BUrlG § 7 Abs. 3
Erstellt am 04.11.2008 um 21:29 Uhr von rainer w
@Rudi Rastlos
Hier stellt sich natürlich erst die Frage von wann bis wann war der Kollege krank.
Und wenn er "nur 3 Monate" krank war warum er nicht vorher schon mal Urlaub eingereicht hatte, denn das Jahr hat 12 Monate.
In §7 Abs. 3 BUrlG steht : Der Urlaub muß im laufendenden Kalenderjahr gewärt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das Nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegendeGründe dies rechtfertigen.Im fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach §5 Abs. 1 Buchstabe a entstandender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Hier sollte aber auch villeicht mal bei Problemen mit beiden Parteien geredet werden . Auch ich war im vergangenem Jahr Langzeit krank und mir ist es gelungen 65 Tage Urlaub in diesem Jahr zu verbraten.
Erstellt am 04.11.2008 um 21:31 Uhr von rainer w
Erstellt am 04.11.2008 um 21:48 Uhr von Rudi Rastlos
Kollege kam 1 WO.vor den Sommerferien wieder, Chef Teilte ihm schon vorab mit das er seinen Urlaub in den Ferien andersweitig vergeben hat. Er hätte ja genug geruht und seine Kollegen nicht. Witz , wir arbeiten zwar in einer Firma aber jeder für sich ausserhalb des Betriebs die ganze Woche (LKW) Nach den Soomerferien bekam er seine 8 Alten Tage . andere UT wurden bisher immer mit Arbeitstechnischhen Abläufen abgelehnt
Erstellt am 04.11.2008 um 22:49 Uhr von rainer w
@Rudi Rastlos
Eine Ablehnung sollte er immer schriftl. haben. Und wenn es so ist wie Du sagst sollte er sehen das er seinen Urlaub für 2008 bis 31.03.09 genommen hat. Er solte aber auch bemüht sein rechtzeitig neuen Urlaub zu beantragen, so das er nicht Ende kommenden Jahres vor dem selben Problem steht.
Zu dem Termin 31.03. sei noch angemerkt das noch eine Entscheidung vom Europäischem Gerichtshof zu erwarten ist, in dem es durchaus möglich ist das dieses Datum gekippt wird da es gegen eu Recht verstößt. Prüfung steht allerdings noch aus.