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Urlaub für nächstes Jahr in diesem nehmen - wegen Betriebsruhe über den Jahreswechsel?

B
Brentan
Jan 2018 bearbeitet

Unsere WL will eine BV über eine Betriebsruhe über den Jahreswechsel mit uns abschließen. Darin steht das die Personen die nicht über genügend Urlaubstage für dieses Jahr verfügen dann auf Urlaub aus dem kommenden jahr vorgreifen können. Ist dies Rechtlich überhaupt möglich??

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Community-Antworten (3)

K
khel

04.11.2008 um 17:08 Uhr

@Brentan:

ich weiß nicht genau, ob das rechtlich wirklich möglich ist. Aber ich kann Dir sagen, dass sowas bei uns vor langer Zeit auch schonmal gemacht wurde.

Der springende Punkt bei uns war dabei, dass das aber nicht angeordnet wurde, sondern die Mitarbeiter, deren Urlaub bereits aufgebraucht war, darauf zurückgreifen konnten. Es beruhte also auf Freiwilligkeit.

Genau da liegt für mich auch der Hase im Pfeffer: können bei Euch die Mitarbeiter auf Urlaub vorgreifen, oder müssen sie?

Gruß khel

N
nicoline

04.11.2008 um 18:02 Uhr

@ Brentan hier habe ich Dir eine Antwort von vor 3 Tagen kopiert zu der gleichen Fragestellung:

"... und wenn dieser nicht reicht oder keiner mehr vorhanden ist teilweise den urlaub von 2009. geht das eigentlich ?"

Nein! Ein Vorgriff auf das nächste Kalenderjahr ist per Gesetz definitiv nicht vorgesehen, da sich der Urlaubsanspruch ausschließlich auf das jeweilige Kalenderjahr bezieht. Somit wäre eine solche Regelung rechtswidrig! Antwort 2 Erstellt am 01.11.2008 - 14:46 Uhr von peanuts 104405

B
Brentan

04.11.2008 um 20:06 Uhr

Erst mal lieben Dank für die Antworten Die rechtswiedrigkeit der Regelung hat der Werksleiter bereits vor dem Treffen selbst heraus gefunden und dieses von sich aus nicht mehr gefordert!

Da es sich nun um nur einen Mitarbeiter handelt wird diesem bei Wunsch Unbezahlter Urlaub gewährt ....oder er muß kommen und auf die Firma aufpassen ;-)

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