Nicht genehmigten Urlaubsantrag zurück ziehen.
Eigentlich sollte der Urlaub in unserem (Schicht-) Betrieb bis Ende November eingetragen werden, was ich auch gemacht habe. Nun hat mein Arbeitgeber den Urlaub noch nicht genehmigt, jedoch wäre er schon für Februar. Darf ich den Antrag noch zuruck ziehen wenn man berücksichtigt dass der Dienstplan für den nächsten Februar noch nicht draußen ist?
Community-Antworten (1)
13.01.2020 um 09:25 Uhr
Rechtlich würde nix dagegen sprechen, wenn noch bis zur Vorlage des neuen geänderten Urlaubsplanes keine Dienstpläne draußen waren und das eigentliche Urlaubsbegehren noch nicht bearbeitet und genehmigt war.
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