Eigentlich sollte der Urlaub in unserem (Schicht-) Betrieb bis Ende November eingetragen werden, was ich auch gemacht habe.
Nun hat mein Arbeitgeber den Urlaub noch nicht genehmigt, jedoch wäre er schon für Februar.
Darf ich den Antrag noch zuruck ziehen wenn man berücksichtigt dass der Dienstplan für den nächsten Februar noch nicht draußen ist?