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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorgehensweise bei alkoholisiertem Mitarbeiter?

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Kallewirsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Miteinander Ein Kollege bat heute die Fachkraft für Arbeitssicherheit, uns (den BR) einzuschalten, um ihm Hilfestellung bezüglich eines Alkoholproblems eines anderen Kollegen (er und der Andere arbeiten in einem Zweier-Team) zu geben. Er möchte dass wir ihn auf seinen Alkoholkonsum ansprechen, weil er es nicht mehr verantworten kann und möchte. Erstens bezüglich der Unfallgefahr, der er sich aussetzt und zweitens auch in Bezug auf seine Arbeitsleistung. Ich weiß jetzt nicht, wie wir in dieser Sache vorgehen sollen. Wir waren mit diesem Kollegen vor ein paar Wochen wegen dieses Problems schon einmal im Gespräch, bei dem er uns versicherte, dass er manchmal auf der Heimfahrt (es handelt sich hier um einen Müll-Lader) ein Bier trinke, aber da sei er ja mit seiner Arbeit schon fertig. Wir baten ihn darum, das in seinem eigenen Interesse zu unterlassen, da er so seinen Arbeitsplatz gefährdet. Ich muss erwähnen, dass Alkohol während der Arbeitszeit bei uns vertraglich verboten ist. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt es bei uns nicht. Könnt ihr mir Tips geben, wie wir hier jetzt weiter vorgehen sollen? Betriebsarzt einschalten? Muss der AG davon wissen, wegen der Fürsorgepflicht? oder soll die Fachkraft für Arbeitsicherheit mit ins Boot genommen werden? Wie können wir ihm und auch dem anderen Kollegen helfen, der sich weigert weiterhin mir ihm zusammenzuarbeiten, aus Angst, dass etwas passieren könnte? Danke im voraus für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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Lotte

04.11.2008 um 12:27 Uhr

Kallewirsch, habe das dumpfe Gefühl, dass der BR hier eine Aufgabe übernehmen soll, die gar nicht seine ist. Wollt Ihr das?

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Kallewirsch

04.11.2008 um 12:38 Uhr

@Lotte Nicht unsere Aufgabe? An wen sollen wir den Kollegen der uns um Hilfe gebeten hat verweisen?

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VIONÄR

04.11.2008 um 12:49 Uhr

An den Suchtbeauftragten, so man einen hat. Ansonsten sollte man zusammen mit den örtlichen Suchtberatungsstellen arbeiten. Existiert im Betrieb ein BEM, so kann man solche Probleme zusammen gut lösen, vorausgesetzt natürlich immer, dass der betreffende Kollege auch mitmacht. Ist dies nicht der Fall, so kann es u. U. zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, meist widersprechen Betroffene ja der Abhängigkeitsvermutung. Hat der Kollege seine Sucht aber eingestanden, gilt er als krank und bedarf der absoluten Unterstützung aller Beteiligten.

L
Lotte

04.11.2008 um 13:05 Uhr

Kallewirsch, also erstmal scheint der Kollege ja noch nichts von den Anschuldigungen zu wissen und Ihr scheint schon zu überlegen, wie man mit dem Alkoholismus des Kollegen umgehen sollte. Der Kollege der die FaSi informiert hat, sollte erstmal selbst den Kollegen ansprechen oder den Vorgesetzten informieren. Die FaSi kann natürlich auch mit dem Kollegen sprechen. Wenn hier wirklich ein Alkoholproblem besteht, dann muss der Vorgesetzte sowieso informiert werden. Dann ist der Zeitpunkt für den BR gekommen, den Kollegen zu unterstützen. Und damit ihr mich nicht falsch versteht: Ihr seid nicht diejenigen, die den Vorgesetzten informieren sollen. Ihr könnt natürlich auch mit dem betroffenen Kollegen reden, wenn Ihr das wollt: Deswegen meine Frage: Wollt Ihr das?

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andi111066

04.11.2008 um 13:12 Uhr

@Lotte

''also erstmal scheint der Kollege ja noch nichts von den Anschuldigungen zu wissen''

''Wir waren mit diesem Kollegen vor ein paar Wochen wegen dieses Problems schon einmal im Gespräch, bei dem er uns versicherte, dass er manchmal auf der Heimfahrt (es handelt sich hier um einen Müll-Lader) ein Bier trinke, aber da sei er ja mit seiner Arbeit schon fertig. Wir baten ihn darum, das in seinem eigenen Interesse zu unterlassen, da er so seinen Arbeitsplatz gefährdet.''

Das hört sich für mich so an, als ob der Kollege Bescheid weiß. ein Gespräch hat doch bereits statt gefunden?

Gruß andi

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Kallewirsch

04.11.2008 um 13:14 Uhr

@Lotte Wir überlegen nicht, wie wir mit dem Alkoholismus des Kollegen umgehen sollen (ein solcher ist ja gar nicht nachgewiesen), sondern wie wir die ganze Sache anpacken sollen. Eine derartige Problematik wurde an uns noch nie heran getragen und wir sind deshalb etwas unsicher, auch was die Information des AG betrifft. Aber unsere Fragen wurden hier beantwortet. Wir werden wohl mit der FaSi zusammen ein Gespräch mit dem "Betroffenen" führen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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Lotte

04.11.2008 um 13:54 Uhr

Kallewirsch, für die Zukunft solltet Ihr über eine BV nachdenken und fachkundigen Rat dazu einholen.

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Kallewirsch

04.11.2008 um 14:08 Uhr

Lotte Steht schon auf der TO für die nächste Sitzung.

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