Absatzrückgang ---> Zwangsurlaub?
Unser Chef will schon wieder Freitags dicht machen, wegen schlechter Absatzzahlen. Dieses passt uns nicht, aus folgenden Gründen:
- Anlagen fahren 2 u. Dreischichtig
- Viele MitarbeiterInnen haben nicht mehr genug Urlaub
- Leiharbeiter im Betrieb ( Ersatz für Erkrankte MitarbeiterInnen ) und was das schlimmste ist, der permannente Psycho-Druck auf die MA. Was kann man jetzt machen, ohne gleich Kurzarbeit anzumelden? Vielleicht Unbezahlten Urlaub- Rein Rechtlich zulässig-? Welche handungsmöglichkeiten haben wir als BR?
Community-Antworten (3)
03.11.2008 um 08:46 Uhr
KamiWest, Ihr seid hier voll in der Mitbestimmung. Siehe dazu § 87 (1) Nr. 2. 3. und 5.
03.11.2008 um 10:19 Uhr
Hallo KamiWest, nach § 615 BGB ergibt sich der Anspruch für jeden AN auf Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko. Jeder AN kann diese Vergütung beim Arbeitsgericht einklagen. Aber zuerst prüfen, was im Arbeits- und Tarifvertrag dazu steht oder in einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit.
03.11.2008 um 10:29 Uhr
@KamiWest laßt Euch als BR die wirtschaftlichen Zahlen vorlegen damit Ihr Euch selber ein Bild machen könnt, erzählen kann der AG viel, wenn die Absatzzahlen so schlecht sind, warum habt Ihr dann noch Leiharbeitnehmer im Betrieb? Habt Ihr ggf. auch Zeitkonten die Ihr nutzen könnt wenn es wirklich nötig ist? Ansonsten kann ich mich Lotte und Pit47 nur anschließen.
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