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Für Stillstand der Produktion Urlaub von 2009 nehmen?

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orci
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns ist die krise nun auch angekommen,nun soll demnächst die produktion für ein bis zwei wochen still stehen.dafür sollen die AN ihren resturlaub nehmen und wenn dieser nicht reicht oder keiner mehr vorhanden ist teilweise den urlaub von 2009. geht das eigentlich? wie wird das überhaubt gehandhabt? braucht die GL die zu stimmung des BR?

danke für eure mühe,

7.12503

Community-Antworten (3)

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pirat

01.11.2008 um 15:02 Uhr

@orci, nun ja... wegen schlechter Auftragslage gäbe es noch .....Arbeitszeitverkürzungen und Kurzarbeit.

§§ 87 (1) Abs.2,3 aber besonders 5 BetrVG, wäre einen Blick wert...

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Peanuts

01.11.2008 um 15:46 Uhr

"... und wenn dieser nicht reicht oder keiner mehr vorhanden ist teilweise den urlaub von 2009. geht das eigentlich ?"

Nein! Ein Vorgriff auf das nächste Kalenderjahr ist per Gesetz definitiv nicht vorgesehen, da sich der Urlaubsanspruch ausschließlich auf das jeweilige Kalenderjahr bezieht. Somit wäre eine solche Regelung rechtswidrig!

O
orci

04.11.2008 um 10:11 Uhr

hallo pirat, hallo peanuts, vielen dank für eure antwort, habt mir sehr geholfen.

orci

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