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Anwesenheit bei Betriebsratssitzungen / Notstandsregelung?

B
banks
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem: Ein Betriebsratsmitglied arbeitet in der Produktion und ist für den Maschienenpark zuständig. Jetzt wird von unseren Betriebsratsvorstand behauptet das er zur Teilnahme an den wöchentlichen Betriebsratssitzungen verpflichtet ist auch wenn eine Maschiene ausfällt und er diese reparieren muß damit die Produktion nicht zum Stillstand kommt. Ich bin der Meinung das dieses ein Notstand darstellt weil der Betrieb gefährdet ist. ( ich bin nur Betriebsratsmitglied und kein Vorgesetzter )

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Community-Antworten (9)

Z
zimba

30.11.2006 um 08:42 Uhr

@Banks,

  1. Du bist nicht " nur" BRM, Du biist BRM.
  2. defekte Maschinen sind kein Notstand. Wenn der Kollege krank ist, wer repariert sie dann?
V
viktor

30.11.2006 um 09:46 Uhr

Ich denke auch, dass dieses Problem vom Arbeitgeber arbeitsorganisatorisch geregelt sein muss, damit der Kollege ungehindert an der Sitzung teilnehmen kann.

Wenn das Problem natürlich noch gar nicht an den AG herangetragen wurde, kann in besonderen Fällen eine Notsituation entstehen, die Anlass sein sollte, das Problem zu lösen.

W
Waschbär

30.11.2006 um 10:44 Uhr

Min Banks,

Das ist ein AG Problem und kein Verhinderungsgrund !

Das V vorm BR macht d. Kohl auch nicht Fett .

B
Bergmann

30.11.2006 um 11:36 Uhr

@ waschbär ,

nachdem ich versucht habe , mich mit den Gedankenvorgang von waschbären vertraut zu machen , habe ich verstanden was du meintest ! Das V gehört hinter den BR !!

W
Waschbär

30.11.2006 um 11:39 Uhr

Jeep,

IQ >60, ist bei Waschbär texten Erforderlich.

.-))

B
banks

01.12.2006 um 08:09 Uhr

Hallo Ramsis II, gibt es zu deiner Aussage Gesetzestexte zum nachlesen?

mit freundlichen Grüßen Banks

W
Waschbär

01.12.2006 um 12:58 Uhr

Hallo Rames II,

Ich glaube nicht das ihm das weiter hilft , Banks in euern Betrieb müsste "normalerweise" geregelt sein was und wann ein Notfall vorliegt !

Z.B ein Notfall liegt vor wenn 3 von 4 Ma´s Plötzlich umfallen, dann sind folgende Massnahmen einzuleiten.

W
Waschbär

01.12.2006 um 13:36 Uhr

Ramses II,

Der AG kann es machen, weil wie will er sonst Beweisen das es ein Notfall ist ??

Anderfalls sehe ich keinen Grund, um auf die BR Arbeit zu Verzichten ! Bei aller Kooperations Bereitschaft nicht.

p.s deine frage könnte auch schon die antwort sein .-))

W
Waschbär

01.12.2006 um 14:23 Uhr

Min Rames II,

nun wo du es so schreibst : Irgendwie auch nicht Richtig.... Es fehlt ihm die gesetzliche handhabe.

ABER w. Er schon meint das es notfälle gibt dann sollte er Sie auch Bennen können und ggf einen Plan zur Abhilfe haben.

Natürlich kann ein AG nicht die Betriebsverfassung oder gar die Verfassung "aushebeln" oder umgehen (?). Versuchen schon :-) sonst würde es diesen Beitrag ja nicht geben

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