Erstellt am 30.11.2006 um 07:42 Uhr von zimba
@Banks,
1. Du bist nicht " nur" BRM, Du biist BRM.
2. defekte Maschinen sind kein Notstand.
Wenn der Kollege krank ist, wer repariert sie dann?
Erstellt am 30.11.2006 um 08:46 Uhr von viktor
Ich denke auch, dass dieses Problem vom Arbeitgeber arbeitsorganisatorisch geregelt sein muss, damit der Kollege ungehindert an der Sitzung teilnehmen kann.
Wenn das Problem natürlich noch gar nicht an den AG herangetragen wurde, kann in besonderen Fällen eine Notsituation entstehen, die Anlass sein sollte, das Problem zu lösen.
Erstellt am 30.11.2006 um 09:44 Uhr von waschbär
Min Banks,
Das ist ein AG Problem und kein Verhinderungsgrund !
Das V vorm BR macht d. Kohl auch nicht Fett .
Erstellt am 30.11.2006 um 10:36 Uhr von Bergmann
@ waschbär ,
nachdem ich versucht habe , mich mit den Gedankenvorgang von waschbären vertraut zu machen , habe ich verstanden was du meintest ! Das V gehört hinter den BR !!
Erstellt am 30.11.2006 um 10:39 Uhr von waschbär
Jeep,
IQ >60, ist bei Waschbär texten Erforderlich.
.-))
Erstellt am 01.12.2006 um 07:09 Uhr von Banks
Hallo Ramsis II,
gibt es zu deiner Aussage Gesetzestexte zum nachlesen?
mit freundlichen Grüßen
Banks
Erstellt am 01.12.2006 um 11:58 Uhr von waschbär
Hallo Rames II,
Ich glaube nicht das ihm das weiter hilft , Banks in euern Betrieb müsste "normalerweise" geregelt sein was und wann ein Notfall vorliegt !
Z.B ein Notfall liegt vor wenn 3 von 4 Ma´s Plötzlich umfallen, dann sind folgende Massnahmen einzuleiten.
Erstellt am 01.12.2006 um 12:36 Uhr von waschbär
Ramses II,
Der AG kann es machen, weil wie will er sonst Beweisen das es ein Notfall ist ??
Anderfalls sehe ich keinen Grund, um auf die BR Arbeit zu Verzichten ! Bei aller Kooperations Bereitschaft nicht.
p.s deine frage könnte auch schon die antwort sein .-))
Erstellt am 01.12.2006 um 13:23 Uhr von waschbär
Min Rames II,
nun wo du es so schreibst : Irgendwie auch nicht Richtig.... Es fehlt ihm die gesetzliche handhabe.
ABER w. Er schon meint das es notfälle gibt dann sollte er Sie auch Bennen können und ggf einen Plan zur Abhilfe haben.
Natürlich kann ein AG nicht die Betriebsverfassung oder gar die Verfassung "aushebeln" oder umgehen (?). Versuchen schon :-) sonst würde es diesen Beitrag ja nicht geben