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Krankmeldung; wenn am Freitag die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung abgegeben; Abmahnung - rechtens?

T
Tina22364
Jan 2018 bearbeitet

hallo bei uns in der fa. gibts abmahnungen wegen den krankmeldungen....wir müssen wenn wir z.b. von montag bis feitag krank geschrieben sind am donnerstag anrufen und uns gesund melden aber das weiß man am donnerstag nicht ob man montag noch krank ist ....und wenn man länger krank ist und freitag die vom arzt ausgestellte krankmeldung abgibt gilt das nicht....dann bekommt man abmahnung...ist das alles rechtlich????

11.30708

Community-Antworten (8)

RW
rainer w

31.10.2008 um 22:00 Uhr

Tina22364 Die Vorlage von erst und Folgebescheinigungen ist in §5 Abs. 1 EFZG geregelt.

A
Asgard

31.10.2008 um 23:15 Uhr

Klagt euch die Abmahnungen raus bis der AG die Lust verliert noch welche auszusprechen da jedes verfahren ihn Geld kostet.

K
Kölner

01.11.2008 um 09:56 Uhr

@asgard Was für ein unsinniger Vorschlag!

@Tina 22364 (Geburtstag?) Entspannt zurücklehnen...

N
nicoline

01.11.2008 um 21:59 Uhr

@Tina 22364 ich weiß ja nicht, ob Du Dir das Entgeltfortzahlungsgestz angeschaut hast, wenn nicht versuche ich mal, Dir zu erklären, warum Du Dich entspannt zurücklehnen kannst:

§ 5 Entgelt Fortzahlungs Gesetz: Anzeige- und Nachweispflichten (1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Unverzüglich bedeutet, sowie Dein Arzt Dich krankgeschrieben hat, teilst Du dieses dem AG mit.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

In diesem Satz ist nicht mal von einem Zeitraum die Rede. Selbst wenn man auch hier von unverzüglich ausgeht, gilt: sowie Dein Arzt Dich krankgeschrieben hat, teilst Du dieses dem AG mit. Der AG ist nicht befugt, Dir vorzuschreiben, wann Du zum Arzt gehen mußt. Wenn Du also bis einschließlich Freitag krankgeschrieben bist, reicht es, wenn Du am Freitag die Folgebescheinigung abgibst.

In einer Abmahnung beanstandet der AG pflichtwidriges Verhalten und droht im Wiederholungsfalle arbeitsrechtliche Konsequenzen, nämlich die Kündigung, an. Da Du Dich aber nicht pflichtwidrig verhalten hast, würde er mit der Kündigung mit ziemlicher Sicherheit nicht durchkommen. Somit ist die Abmahnung das Papier nicht wert, auf der sie steht.

Also, entpannt zurücklehnen und zum Schluß die Beantwortung Deiner Frage:ist das alles rechtlich????

                                                                                NEIN!

PS: Wenn Du eine ganz Nette bist, kannst Du natürlich am Donnerstag anrufen und mitteilen: ich weiß nicht, ob ich am Montag wiederkomme, ich gehe morgen noch einmal zum Arzt. Danach melde ich mich wieder. Oder am Donnerstag anrufen und sagen, ich komme am Montag wieder, damit besser geplant werden kann, aber wie gesagt, nur wenn Du eine ganz Nette bist ;-))

B
Bergmann

01.11.2008 um 23:19 Uhr

Tja,

und wiedermal wie schon so oft :

alles richtig falls es keine andere Regelung gibt in Form von Manteltarifverträgen,Tarifverträge,Arbeitsverträge oder andere Verträge gibt !!Auch betriebsvereinbarungen sind durchzuforschen und was sonst noch verstaubt in Schubladen rumliegt !!

Also grade Neulinge sollten sich nicht zu sicher fühlen mit dem Gesetzbuch in der Hand !!

N
nicoline

01.11.2008 um 23:45 Uhr

Tja,

§ 12 Unabdingbarkeit Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

P
pirat

02.11.2008 um 00:42 Uhr

@Tja nicoline, sagte Bergmann denn was anderes?....was will uns die Verfasserin damit sagen? Was Recht ist, kann jeder überall in den §§ nachlesen, nur....sein Recht dann auch zu bekommen....

T
Tina22364

02.11.2008 um 19:27 Uhr

hallo ihr lieben möchte mich bedanken für eure antworten bin nun erstmal beruhigt vielen dank gruß tina

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