Verdeckter Betriebsübergang
Wir haben wegen Betriebsschließung einen (recht ordentlichen) Sozialplan abgeschlossen. Den KollegInnen wurde daraufhin ein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten und zusätzlich eine Kündigung zugestellt, falls sie nicht unterschreiben – soweit so gut. Da eine andere, fremde Firma zeitgleich in die Branche eingestiegen ist und einen Großteil der alten KolllegInnen zu schlechteren Bedingungen eingestellt hat (wir schätzen 60% der Belegschaft), vermuten wir nun einen verdeckten Betriebsübergang (Betriebsmittel wurden kaum übernommen ). Die Frist zur Kündigungsschutzklage ist bei den meisten noch nicht verstrichen und der Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben. Der Arbeitsvertrag mit der neuen Firma ist aber unterschrieben und die neue Arbeit hat auch schon begonnen. Die Möglichkeit eines neuen Vertragsabschluss in der laufenden Kündigungsfrist wurde im Sozialplan als möglich und wünschenswert erwähnt. Die neue Firma wird nun durch das Know-how der Leute in Gang gebracht. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich nun einige Fragen:
- Kann man jetzt noch einen möglichen Betriebsübergang einklagen – wenn ja wie?
- Wenn die KollegInnen den Aufhebungsvertrag unterschreiben und später z.B. durch andere Kläger ein Betriebsübergang festgestellt wird, besteht dann die Chance auch die alten Vertragsbedingungen zu erhalten?
- Wenn der Aufhebungsvertrag seitens der KollegInnen nicht unterschrieben wird (er enthält zum Teil mehr als die üblichen Klageverzichtserklärungen, die Abfindungen sind meist korrekt berechnet), gibt es ja eigentlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 2 Arbeitgeber – ist das a) möglich und b)gibt es dann nach Ablauf der Klagefrist für die Kündigungsschutzklage die entsprechende Abfindung trotzdem ? Wäre schön wenn jemand Rat wüsste, Danke schon jetzt
Community-Antworten (3)
09.02.2010 um 20:23 Uhr
ab zum fachanwalt, der weiß rat
das ist zu komplex, um hier rumzurätseln....
09.02.2010 um 20:39 Uhr
...kann Kriegsrat nur voll (nüchtern :-) ) zustimmen, denn hier stellt sich wirklich die Frage, hat der AG siene Pflicht über einen Betriebsübergang (denn den könnte man tatsächslich vermuten) zu informieren versäumt?
Der BR könnte hier ja im Vorfeld als BR sich rechtlichen Rat holen, dann zahlt es der AG und die AN hätten kein Kostenrisiko.
Hattet ihr bei Sozialplan keine fachliche/rechtliche Beratung/ Unterstützung und wurde dabei nicht einmal die Frage eines möglichen Betriebsübergnag geprüft??
10.02.2010 um 15:03 Uhr
Hallo erwin Die Möglichkeit eines BÜ wurde bei Sozialplanerstellung nicht erörtert, ich habe mir auch schon bei der Fragestellung gedacht, dass eine Antwort in diesem Forum unwahrscheinlich ist - manchmal sind ja Leute gerade in einer ähnlichen Situation und können helfen. Der Anwaltstermin steht, es wird nur leider knapp mit den Fristen für ggf. anstehende Klagen. Trotzdem Danke für die Mühe.
Verwandte Themen
verdeckter Betriebsübergang - Suche aktuelle Gerichtsurteile und Erfahrungsberichte
Vielleicht kann ja jemand helfen: Suche aktuelle Gerichtsurteile, oder Erfahrungsberichte zum Thema: "Verdeckter Betriebsübergang". Das EuGH Urteil vom 20.11.2003 - C-340/01 ist mir bekannt.
Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
Hallo Forum, vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen: Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es ste
Betriebsübergang und Kandidatur bei Betriebsratswahl
Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückli
An Ramses II und alle - Betriebsübergang?
An Ramses II und alle anderen Betriebsübergang: Ramses Du bist unter Antwort 52657 auf den fragl. Betriebsübergang eingegangen. Nun folgendes: Ein Krankenhaus hat ein Tochterkrankenhaus und sind in
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
Hallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be