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Überstundenkonto

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roebse
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine aktuelle Frage über Überstundenkonto und Resturlaub. Wir sind ein mittelständiges Unternehmen mit ca. 700 MA. Als Zulieferer zur Automobilindustrie sind wir von der derzeitigen Auftragsflaute voll betroffen. Ich habe soeben erfahren, dass bereits nächste Woche Arbeitnehmer zu Hause bleiben sollen, obwohl sie keinen Resturlaub mehr haben und auch ihr Stundenkonto von -40 Stunden bereits voll ist. Ich bin BR-Mitglied und heute zu einer Sitzung eingeladen. Kurzarbeit ist bisher nicht beantragt worden. Welchen Rat können Sie mir geben um den MA zu helfen.

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Community-Antworten (1)

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RAKO

30.10.2008 um 11:16 Uhr

Nutzt Eure Rechte nach §87 um zu einer Regelung zu kommen UND SCHALTET DIE GEWERKSCHAFT EIN!

Kurzarbeit ist ein Fall von §87 (1) 3. BetrVG. Ihr habt ein Initiativrecht, könnt also vom Arbeitgeber auch verlangen, dass er Kurzarbeit durchführt. Ihr braucht nicht auf einen Antrag zu warten.

Auch die Freistellung von der Arbeit ist ein Fall desselben §§.

Abgesehen davon ist angeordnete Freistellung von der Arbeit ein Fall von §615 BGB. Der Arbeitnehmer hat also auch in der Freistellung Anspruch auf volle Entlohnung - ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen. Er muss allerdings anbieten, arbeiten zu wollen und der Arbeitgeber muss dieses Angebot ablehnen (ist 'ne Spitzfindigkeit - aber so ist die Rechtsprechung). Der AG wird diese Variante aber gar nicht mögen!

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