Erstellt am 25.05.2014 um 16:56 Uhr von Kölner
Ich verstehe das Problem nicht. Fordert den AG auf, das alte System wieder herzustellen, bzw. die Wahlfreiheit der AN sicherzustellen.
Fertig.
Erstellt am 25.05.2014 um 17:13 Uhr von wischwasch
Im übrigen gelten die tariflichen Bestimmungen .... also vielleicht nicht nur einen Softwarebetrieb befragen sondern die Gewerkschaft.
Erstellt am 25.05.2014 um 18:07 Uhr von Nubbel
beim tvöd gibt es ein wahlrecht. stunden und prozente gutschreiben. oder nur die stunden aufs konto und die prozente ausbezahlen.
Erstellt am 25.05.2014 um 21:18 Uhr von Chicago
Bei uns in der Firma ist es auch so. Die Überstunden Prozente werden sofort ausgezahlt und die reinen Überstunden erst wenn man sie abbaut bzw wenn man sie nimmt.
Erstellt am 25.05.2014 um 23:26 Uhr von TimoS
Bei uns sind die zahlungsmethoden ebenfalls tariflich geregelt.
Also bei der Gewerkschaft nachfragen.
CopyPast: stichwort- betrieblÜbung:-)
Erstellt am 26.05.2014 um 19:18 Uhr von RuSBR
Danke für die Antworten.
Bei uns ist (noch) keiner in der Gewerkschaft, wir lehnen uns an (Aussage der GL) den Bautarif an. Leider werde ich aus dem Tarifvertrag in dem Fall noch nicht so richtig schlau draus. Wir machen alle dauerhaft Überstunden und seit fast 20 Jahren haben wir ein Überstundenkonto, bis jetzt waren alle der Meinung das es so wie immer Abgerechnet wird, also 25% auch beim Überstundenkonto. Heute hat eine Überprüfung der Software ergeben das diese doch so Abrechnen kann wie es schon immer war. Jetzt ist unser Prokurist auf die Idee gekommen, da die Software Firma ja der Meinung ist das Prozente auf Überstunden bei einem Überstundenkonto nicht anfallen müsste das jetzt erst mal alles geklärt werden .
Nur bin ich der Meinung wenn das schon fast 20 Jahre so gehandhabt wird, haben wir dann nicht Automatisch einen Anspruch darauf, oder?