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Arbeitszeit gekürzt

A
Arbeitarbeit
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, wir hatten in unserer Firma eine Havarie in einen Produktionsgebäude... Nun sollen ca 20 Kollegen in die Tragschicht wechseln wo sie keine Schichtzulagen mehr bekommen sollen..... Da der Grundlohn schon sehr niedrig ist haben alle Angst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.... Der Betriebsrat wurde nicht vorher von der Firmenleitung informiert

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

10.01.2020 um 00:42 Uhr

Zitat Arbeitarbeit : Der Betriebsrat wurde nicht vorher von der Firmenleitung informiert.

Änderungen der Arbeitszeit unterliegen der zwingenden Mitbestimmung. Vergleich :

§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. ..............

  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

  3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

C
celestro

10.01.2020 um 01:21 Uhr

wobei Mitbestimmung nicht heißt, dass der BR alles ablehnen kann, nur weil es zum Nachteil der AN wäre.

Andererseits fehlt es mit hier vermutlich an Fantasie. Denn wieso sollen nach einer Havarie 20 Personen keine Wechselschicht mehr machen (können)?

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