Inflationsausgleichsprämie wegen Elternzeit gekürzt.
Hallo, Mein Mann war von 08.06.23 bis 07.07.23 in Elternzeit. Im Juni wurde jetzt die IAP in Höhe von 750 Euro ausgezahlt. Meinem Mann wurde diese auf die 7 Tage gekürzt, die er im Juni gearbeitet hat (175 Euro). Ist das rechtens? Dass sein Gehalt gekürzt wird ist mir klar, aber die Prämie auch?
Danke für eure Rückmeldung.
Community-Antworten (7)
10.07.2023 um 13:09 Uhr
soviel ich weiß wird es an ruhende Arbeitsverträge und Elternzeitler nicht ausgezahlt, so ist es bei uns. Einfach mal den BR fragen, der sollte das wissen.
Das Gehalt wird ja nicht nur gekürzt, während der Elternzeit bekommt man garkein Gehalt, man arbeitet ja auch nicht.
10.07.2023 um 13:27 Uhr
Der AG dürfte (wenn er wollte) aber auch an Elternzeitler oder sonstige MA mit ruhenden Arbeitsverhältnissen zahlen (Kurzarbeit, Krankengeld, befristete EU...). Grundsätzlich reicht ein bestehendes Arbeitsverhältnis.
Wenn der AG gewisse Personenkreise ausschließt, ist das wegen der Freiwilligkeit der Zahlung legitim. Zu beachten ist allerdings der Gleichbehandlungsgrundsatz.
@Kehler Wahrscheinlich habt Ihr einfach nur Pech gehabt, dass der AG die Differenzierung so vorgenommen hat, und der BR das im Rahmen von §87 Abs. 2 (10) so mitgetragen hat.
10.07.2023 um 13:42 Uhr
Naja, mein AG ist ein e.V. die müssen auch schauen wo sie das Geld für die Inflationsprämie herbekommen.
10.07.2023 um 13:51 Uhr
Dann ist ja positiv zu werten, dass er das Thema überhaupt angepackt hat.
Bei uns gab es einen 3-stelligen Betrag, weil das Geschäftsergebnis krisenbedingt eingebrochen ist - aber mit Wiedervorlage GL/BR, wenn das Geschäftsjahr steht, wegen eventueller weiterer Zahlung.
Immerhin...
10.07.2023 um 14:04 Uhr
Wir haben und werden das bekommen was Verdi ausgehandelt hat, aber leider eben nicht alle. Wir sind an den TvöD angelehnt.
10.07.2023 um 14:57 Uhr
Wir, IGBCE bekamen 1500€ im Januar und das selbe nochmals nächstes Jahr im Januar. Es sei denn man war im Dezember nicht 12 Tage in der Lohnfortzahlung, dann gab es nichts.
12.07.2023 um 14:01 Uhr
grundsätzlich ist die IAP eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber. Ob er zahlt oder nicht, entscheidet ganz alleine er und über die Verteilung hat er sich dann mit dem BR, falls vorhanden, zu einigen. Also fragt euren BR, ist keiner da kann der AG das selbst festlegen. Wenn ich e.V. denke ich irgendwie an Tendenzunternehmen/kirchliche Einrichtungen, da kann das dann noch mal anders sein, da kenne ich mich nicht aus.
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