Sozialmedizinische Untersuchung - obwohl Mitarbeiter krank geschrieben ist und die gesezliche Krankmeldung rechzeitig vorgestellt hat?
Hallo,kann der verlangen das ein mitarbeiter sozialmedizinischen Untersuchung macht,weil Mitarbeiter krank geschriben ist und hatt gesezliche krankmeldung rechzeitig vorgestelt
Community-Antworten (4)
29.10.2008 um 20:53 Uhr
Villi, wer verlangt denn?
30.10.2008 um 09:01 Uhr
Hallo, velangt mein Arbeitsgeber
30.10.2008 um 10:57 Uhr
Nein, darf er nicht.
Das macht normalerweise der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Krankenkassen oder des Arbeitgebers. Sprich: der Arbeitgeber kann den MDK auffordern eine sozialmedizinischen Untersuchung zu machen. Ob dieser dann Bedarf sieht, entscheidet der MDK selbst. Hängt davon ab, ob Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Krank ist nicht gleich Arbeitsunfähig. Ein mögliches Betätigungsfeld wären sehr (!) häufige Kurzerkrankungen.
Wenn der AG tatsächlich Zweifel an einer konkreten Arbeitsunfähigkeit hat, kann er höchstens persönlich den AN besuchen (das kann ihm keiner verbieten) um sich davon zu überzeugen. Hat er Beweise, dass sich der Arbeitnehmer gesundheitsschädlich benimmt, z.B. wärend einer AU auf dem Bau arbeitet, dann kann er ohne weiteres eine Kündigung aussprechen. Die AU an sich kann er nicht anzweifeln, er ist schliesslich kein Arzt.
04.11.2008 um 10:48 Uhr
Noch eine Frage. AG ohne bestimmte Gründ einfach aus Zweifel angefordert sozialmedizinesche Untersuchung.Krakcheit und Arbeitsunfähigkeit wahren vom Krankenkase bestätigen.Frage:kann Ich mein Schef klagen wegen falsche Beschuldigung und welche Schansen habe Ich zugewinen.
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