W.A.F. LogoSeminare

Sozialmedizinische Untersuchung - obwohl Mitarbeiter krank geschrieben ist und die gesezliche Krankmeldung rechzeitig vorgestellt hat?

V
VILLI
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,kann der verlangen das ein mitarbeiter sozialmedizinischen Untersuchung macht,weil Mitarbeiter krank geschriben ist und hatt gesezliche krankmeldung rechzeitig vorgestelt

4.76404

Community-Antworten (4)

L
Lotte

29.10.2008 um 20:53 Uhr

Villi, wer verlangt denn?

V
VILLI

30.10.2008 um 09:01 Uhr

Hallo, velangt mein Arbeitsgeber

R
RAKO

30.10.2008 um 10:57 Uhr

Nein, darf er nicht.

Das macht normalerweise der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Krankenkassen oder des Arbeitgebers. Sprich: der Arbeitgeber kann den MDK auffordern eine sozialmedizinischen Untersuchung zu machen. Ob dieser dann Bedarf sieht, entscheidet der MDK selbst. Hängt davon ab, ob Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Krank ist nicht gleich Arbeitsunfähig. Ein mögliches Betätigungsfeld wären sehr (!) häufige Kurzerkrankungen.

Wenn der AG tatsächlich Zweifel an einer konkreten Arbeitsunfähigkeit hat, kann er höchstens persönlich den AN besuchen (das kann ihm keiner verbieten) um sich davon zu überzeugen. Hat er Beweise, dass sich der Arbeitnehmer gesundheitsschädlich benimmt, z.B. wärend einer AU auf dem Bau arbeitet, dann kann er ohne weiteres eine Kündigung aussprechen. Die AU an sich kann er nicht anzweifeln, er ist schliesslich kein Arzt.

V
VILLI

04.11.2008 um 10:48 Uhr

Noch eine Frage. AG ohne bestimmte Gründ einfach aus Zweifel angefordert sozialmedizinesche Untersuchung.Krakcheit und Arbeitsunfähigkeit wahren vom Krankenkase bestätigen.Frage:kann Ich mein Schef klagen wegen falsche Beschuldigung und welche Schansen habe Ich zugewinen.

Ihre Antwort