Erstellt am 29.10.2008 um 07:01 Uhr von mainpower
Hallo.
Rauchverbot in Produktionshallen ist nichts aussergewöhnliches. Auch nicht in der Metallverarbeitung. Wenn die Auflagen von der Versicherung so sind dann raucht Ihr nicht mehr. Da macht auch der Betriebsrat nichts daran. Sicherheit geht vor. Lasst Euch doch von der GL das Schreiben der Versicherung zeigen.
Verbietet das Nichraucherschutzgesetz nicht sogar das Rauchen am Arbeitsplatz? Ich denke ja.
Erstellt am 29.10.2008 um 08:49 Uhr von BR-Hexe
Hallo Kalli,
die Umsetzung eines Rauchverbotes, also die Ausgestaltung und die Durchführung unterliegen in jedem Fall der Mitbestimmung, siehe Fitting § 87 ab RdnNr 71.
Erstellt am 29.10.2008 um 11:20 Uhr von mainpower
Hallo,
im § 87 RdnNR.71 steht unter dem Thema Rauchverbot: sofern sich das Verbot sich nicht schon aus gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften der Berufsgenossenschaften oder zwingenden Erfordernissen des Betriebes......ergibt.
Dann gilt also die Mitbestimmung nicht. Genau das sehe ich aus der Fragestellung.
Nichtraucherschutzgesetz Rauchverbot am Arbeitsplatz und die Auflagen der Brandversicherung.
Genau das sind Gründe wo die Mitbestimmung nicht greift.
Erstellt am 29.10.2008 um 13:12 Uhr von BR-Hexe
@mainpower
Du solltest dann auch mal weiterlesen, da steht dann auch, das die Durchführung und Ausgestaltung der Mitbestimmung unterliegt.
Erstellt am 29.10.2008 um 14:34 Uhr von peanuts
"unsere GF hat angeblich von der Brandversicherung Auflagen bekommen, ein Rauchverbot in den Produktionshallen umzusetzen."
Es ist völlig wurscht, ob die Brandversicherung entsprechende Auflagen gemacht hat oder nicht. Nichtraucherschutz ist am Arbeitsplatz umzusetzen und zum Arbeitsplatz gehören nicht nur Sozialräume.
Ihr habt keinerlei Handhabe, die Zustimmung verweigern zu können und könnt Eure Gedanken nur bzgl. der Umsetzung/Durchführung einbringen.