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Rauchverbot in den Produktionshallen - Mitbestimmungsrecht?

K
kalli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unsere GF hat angeblich von der Brandversicherung Auflagen bekommen, ein Rauchverbot in den Produktionshallen umzusetzen. (Metallverarbeitung) In den Sozialräumen herscht schon länger Rauchverbot. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht und kann die GF diese auch ohne die Zustimmung des BR umsetzen. Wer hat hier Erfahrungen und kann uns witerhelfen ?

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Community-Antworten (5)

M
Mainpower

29.10.2008 um 08:01 Uhr

Hallo. Rauchverbot in Produktionshallen ist nichts aussergewöhnliches. Auch nicht in der Metallverarbeitung. Wenn die Auflagen von der Versicherung so sind dann raucht Ihr nicht mehr. Da macht auch der Betriebsrat nichts daran. Sicherheit geht vor. Lasst Euch doch von der GL das Schreiben der Versicherung zeigen. Verbietet das Nichraucherschutzgesetz nicht sogar das Rauchen am Arbeitsplatz? Ich denke ja.

B
BR-Hexe

29.10.2008 um 09:49 Uhr

Hallo Kalli, die Umsetzung eines Rauchverbotes, also die Ausgestaltung und die Durchführung unterliegen in jedem Fall der Mitbestimmung, siehe Fitting § 87 ab RdnNr 71.

M
Mainpower

29.10.2008 um 12:20 Uhr

Hallo, im § 87 RdnNR.71 steht unter dem Thema Rauchverbot: sofern sich das Verbot sich nicht schon aus gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften der Berufsgenossenschaften oder zwingenden Erfordernissen des Betriebes......ergibt. Dann gilt also die Mitbestimmung nicht. Genau das sehe ich aus der Fragestellung. Nichtraucherschutzgesetz Rauchverbot am Arbeitsplatz und die Auflagen der Brandversicherung. Genau das sind Gründe wo die Mitbestimmung nicht greift.

B
BR-Hexe

29.10.2008 um 14:12 Uhr

@mainpower Du solltest dann auch mal weiterlesen, da steht dann auch, das die Durchführung und Ausgestaltung der Mitbestimmung unterliegt.

P
Peanuts

29.10.2008 um 15:34 Uhr

"unsere GF hat angeblich von der Brandversicherung Auflagen bekommen, ein Rauchverbot in den Produktionshallen umzusetzen."

Es ist völlig wurscht, ob die Brandversicherung entsprechende Auflagen gemacht hat oder nicht. Nichtraucherschutz ist am Arbeitsplatz umzusetzen und zum Arbeitsplatz gehören nicht nur Sozialräume.

Ihr habt keinerlei Handhabe, die Zustimmung verweigern zu können und könnt Eure Gedanken nur bzgl. der Umsetzung/Durchführung einbringen.

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