Außerplanmäßige Nachtschicht
Ein herzliches Hallo in die Runde! Und natürlich noch allen ein gesundes neues Jahr!
Meine Frage:
Ab wann ist eine Nachtschicht außerplanmäßig? Gibt es also eine festgeschriebene Anzahl an Tagen die der Kollege vorher informiert sein muss, damit er keine Zulage für außerplanmäßige Nachtschicht bekommt? Und wenn ja, wo steht das geschrieben?
Vielen Dank für die Antworten!
Community-Antworten (17)
08.01.2020 um 16:41 Uhr
Zuschläge werden in Arbeits- und Tarifverträgen geregelt. Eine wirksame Regelung, dass Ansprüche verloren gehen, wenn Dienstpläne zu früh oder zu spät erstellt werden, halte ich für undenkbar.
08.01.2020 um 16:58 Uhr
Danke für deine schnelle Antwort Catweazle, vielleicht habe ich die Frage nicht richtig gestellt. Ich führe das mal etwas genauer aus:
Wenn ein Kollege eine Nachtschicht hat die so nicht im Schichtplan stand (zum Beispiel bei Krankenvertretung) gibt es bei uns im Tarifvertrag den Punkt das für eine außerplanmäßige Nachtschicht 50% NS-zulage gezahlt wird. Für normale Nachtschichten gibt es 20%. Die Frage ist ab wann die Nachtschicht außerplanmäßig ist? Wieviel tage vorher muss der Kollege darüber informiert sein?
08.01.2020 um 17:14 Uhr
"... gibt es bei uns im Tarifvertrag den Punkt das für eine außerplanmäßige Nachtschicht 50% NS-zulage gezahlt wird."
Dann sollte dort auch definiert sein was eine ausserplanmäßige Nachtschicht ist.
08.01.2020 um 17:23 Uhr
Milez kennst du den TV oder nur den Satz mit dem Zuschlag?
08.01.2020 um 17:47 Uhr
Kenne Ihn. So steht es dort geschrieben:
Arbeitnehmer, die aus ihrer planmäßigen Arbeitszeit herausgezogen und außerplanmäßig zur Nachtschichtarbeit eingeteilt werden, erhalten für Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 %, und zwar bis zum planmäßigen Schichtwechsel, jedoch nicht länger als 7 Kalendertage.
08.01.2020 um 17:57 Uhr
Eine Nachtschicht ist dann außerplanmäßig wenn sie nicht im Dienstplan steht. Das geht auch ohne Frist.
08.01.2020 um 18:03 Uhr
Milez, wer spricht denn von einer Ankündigungsfrist? Dein Vorgesetzter?
08.01.2020 um 18:23 Uhr
ich würde mal die Gewerkschaft kontaktieren. Die hat schließlich den TV abgeschlossen und sollte Wissen, was gemeint war
08.01.2020 um 18:24 Uhr
Naja, wenn die Kollegen 5 Tage vorher Bescheid bekommen gilt das als nicht mehr außerplanmäßig und dementsprechend werden auch keine höheren Zuschläge mehr bezahlt.
08.01.2020 um 18:46 Uhr
Wenn Du die Antwort schon kennst, was fragst Du uns dann? Oder hast Du Dich erneut mißverständlich ausgedrückt und das mit den 5 Tagen ist einfach eine Ansicht Deines Arbeitgebers?
Ansonsten können wir erneut einfach nur spekulieren. Persönlich würde ich sagen, macht es überhaupt keinen Sinn, das 5 Tage Ankündigungsfrist hier den Anspruch entfallen lassen. Denn der Anspruch soll ja kompensieren, das man aus seiner bereits feststehenden Arbeitszeit quasi "herausgerissen" wird.
@Pjöööng
"Dann sollte dort auch definiert sein was eine ausserplanmäßige Nachtschicht ist."
Ich würde sagen, man muss echt nicht jeden Begriff definieren. Oder willst Du irgendwann im TV unter "Waschzeit" definieren, was "Waschen" ist?
08.01.2020 um 18:57 Uhr
Danke sehr!
08.01.2020 um 19:02 Uhr
Milez, Wie läuft es denn bei euch mit dem Dienstplan? Gibt es eine Regelmäßigkeit? Wie lange vorher und für welche Dauer wird denn ein Dienstplan geschrieben? Im TV steht nichts von einer Ankündigungsfrist, deshalb hat, nach meiner Auffassung, auch niemand das Recht, eine eigene Definition von außerplanmäßig anzuwenden. Der AG kann zwar Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit anweisen, mit der Herausgabe eines Dienstplans ist dieses Weisungsrecht jedoch verwirkt, der Dienstplan ist verbindlich. Wenn du also anders als im Dienstplan arbeiten sollst, ist das außerplanmäßig, auch, wenn du es 5 Tage vorher erfährst. Wenn jetzt jemand ganz schlaues mit der 4 Tage Frist aus dem § 12 TzBfG um die Ecke kommen möchte, sag ich schon mal im Voraus, dass wir als Betriebsräte und damit INTERESSENVERTRETUNG DER ARBEITNEHMER, selbstverständlich immer argumentieren würden, dass diese Frist nur bei Arbeitsverträgen mit einer vereinbarten Arbeit auf Abruf gilt.
09.01.2020 um 09:19 Uhr
Ich bin da ganz bei nicoline. Wenn der AG dem MA den Dienstplan gibt ist dieser verbindlich. Jede Änderung ist damit eine außerhalb des ausgehändigten Dienstplans, Egal ob es Wochenpläne, Monatspläne oder Jahrespläne sind!
09.01.2020 um 13:02 Uhr
@Milez es gibt jetzt ein Bremer LAG Urteil hierzu
09.01.2020 um 13:04 Uhr
Kainil wozu? Du weißt das Aktenzeichen?
09.01.2020 um 13:45 Uhr
LAG Bremen 3 Sa 12/18. Davon Sind wir auch aktuell betroffen. Machen dieses gerade bei unserem Arbeitgeber geltend.Mit der GEW, waren mit dem Arbeitgeberverband in Verhandlung über eine einvernehmliche Lösung, Arbeitgeberverband war aber nicht Verhandlungsbereit.Wird wohl darauf hinauslaufen mit Hilfe der GEW geklagt wird.
09.01.2020 um 14:19 Uhr
Hallo kainil, in besagtem Urteil geht es um regelmäßige und unregelmäßige Nachtschicht. Das ist nach meiner Auffassung nicht zu vergleichen mit "außerplanmäßiger Nachtschicht". Aber, der beklagte Sachverhalt ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, was Gewerkschaften manchmal für einen Mist in ihre TV schreiben!
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