Hallo zusammen, ich hab eine Frage zu folgender Herrausforderung:
Firma mit 50 Leuten, Stempeluhr für alle ausser der GF
Stand der Stempeluhr vor 2 Tagen plus 62 Stunden
Klausel im Arbeitsvertrag "monatliche Upberstunden von +15 sind im Gehalt verrechnet"
dann ging vorgestern angeblich die Stempeluhr kaputt (Systemgfehler) und nun haben alle Angestellten plus meiner Freundin einen Brief bekommen, dass die Stempeluhr neu eingestellt wird
-Zeitkonto wurde auf -15 festegesetzt mit der Aufforderung sofort dieses Anschreiben zu unterzeichnen sonst hat das arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Was können wir tun um die erarbeiteten Stunden wiederzubekommen bzw wie ist die Rechtslage?

19.08.2016 12:24 Uhr So, leider hat sich die Faktenlage geändert, es gab nun bessere Infos. Der AG hat laut AV mit dem AN 8 Überstunden pro Monat, unbezahlt, vereinbart. Die Stempeluhr hat immer diese 8 Stunden, sofern sie geleistet wurden mit aufgezeichnet aber nicht am Monatsende abgezogen. Aufgrund der Vereinbarung im AV. Nun ist die Stempeluhr kaputt gegangen, und das hat man zum Anlass genommen, alle Überstunden, also die vereinbarten, erstmal zu kürzen und dass alles auf einmal. Da die Stempeluhr es ja nicht geschafft hat.
Laut dem Comment von oben darf das aber auch nicht sein.

"LAG Hamm vom 18.03.2009 -2 Sa 1108/08, hat festgestellt das eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergütung abgegolten ist, gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist (im Anschluss an LAG Hamm vom 11.07.2007 - 6 Sa 410/07).
Es mag ja sein, das 15 Überstunden im Gehalt "integriert" sind. Die müssen dann aber erst einmal anfallen. Einfach jeden Monat 15 Stunden mehr arbeiten lassen ist nicht. Überstunden müssen im definitiven Fall angewiesen werden."

Darf der AG nun schön alles wieder gut schreiben oder kann er nicht auch nur sagen, das er nur 3 Monate rückwirkend ändern muss, da alles was darüber hinaus geht ja verfallen ist, also die Ansprüche?