Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Hallo, wir haben eine kniffelige Situation: eine Kollegin kommt demnächst aus dem Mutterschutz zurück. Sie hat mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der nächsten 2 Jahre (solange dauert die Elternzeit) Teilzeit arbeiten darf. Die Teilzeit-Stundenzahl beträgt 20 Stunden wöchentlich (Vollzeitstelle wären 38,5 Stunden). Sie kann sich ihre wöchentliche Arbeitszeit völlig frei einteilen, also z.B. in einer Woche an 4 Tagen je 5 Stunden arbeiten oder an 5 Tagen je 4 Stunden usw. Jetzt das Problem: Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch wenn die Zahl der Arbeitstage variiert?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Community-Antworten (3)
22.10.2008 um 16:41 Uhr
Hallo Milbert,
was habt Ihr den grundsätzlich vereinbart....z.B. 5 Tage Woche, dann hätte die Dame eine Sollarbeitszeit von 4 Stunden pro Tag, dieser ergibt dann auch die Wertigkeit des Urlaubstages oder andersrum, was steht Ihr denn zu wenn Sie mal 2 Tage krank ist? Also die Festlegung müsst Ihr im Betrieb selber suchen und dann den Urlaub gemäß TV wenn einer gilt. Wie die Dame Ihre Arbeitszeit dann individuell erbringt ist ja offensichtlich ihr selber überlassen worden. Im Klartext, Urlaubsanspruch ergibt sich in der Regel pro Monat und über die Wertigkeit eines Urlaubs- und Krankheitstages solltet Ihr Euch Gedanken machen.
Gruß ambu
23.10.2008 um 15:45 Uhr
Hallo ambu,
so wie ich Dich verstanden habe ist hier noch ein Nachverhandeln mit dem Arbeitgeber notwenig. Denn es spielt ja offensichtlich hinsichtlich der Höhe des Urlaubsanspruchs eine wesentliche Rolle, ob sie sich mit ihm jetzt auf Teilzeitarbeit an 5 oder 4 Tagen einigt.
Viele Grüße Milbert
23.10.2008 um 19:01 Uhr
Ola Milbert,
der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage! Und dieses gilt auch für Teilzeitkräfte egal wieviele Std sie pro Tag arbeiten.
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen?
ÄlterDarf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen? Dies ist die Begründung des AG: Bewilligungsvoraussetzungen a) nicht privilegierten Teilzeitwünsche (dies sind Teilzei
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra