Hallo,
wir haben eine kniffelige Situation: eine Kollegin kommt demnächst aus dem Mutterschutz zurück. Sie hat mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der nächsten 2 Jahre (solange dauert die Elternzeit) Teilzeit arbeiten darf. Die Teilzeit-Stundenzahl beträgt 20 Stunden wöchentlich (Vollzeitstelle wären 38,5 Stunden). Sie kann sich ihre wöchentliche Arbeitszeit völlig frei einteilen, also z.B. in einer Woche an 4 Tagen je 5 Stunden arbeiten oder an 5 Tagen je 4 Stunden usw. Jetzt das Problem: Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch wenn die Zahl der Arbeitstage variiert?

Vielen Dank für die Unterstützung!