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Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

M
Milbert
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine kniffelige Situation: eine Kollegin kommt demnächst aus dem Mutterschutz zurück. Sie hat mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der nächsten 2 Jahre (solange dauert die Elternzeit) Teilzeit arbeiten darf. Die Teilzeit-Stundenzahl beträgt 20 Stunden wöchentlich (Vollzeitstelle wären 38,5 Stunden). Sie kann sich ihre wöchentliche Arbeitszeit völlig frei einteilen, also z.B. in einer Woche an 4 Tagen je 5 Stunden arbeiten oder an 5 Tagen je 4 Stunden usw. Jetzt das Problem: Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch wenn die Zahl der Arbeitstage variiert?

Vielen Dank für die Unterstützung!

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Community-Antworten (3)

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ambu

22.10.2008 um 16:41 Uhr

Hallo Milbert,

was habt Ihr den grundsätzlich vereinbart....z.B. 5 Tage Woche, dann hätte die Dame eine Sollarbeitszeit von 4 Stunden pro Tag, dieser ergibt dann auch die Wertigkeit des Urlaubstages oder andersrum, was steht Ihr denn zu wenn Sie mal 2 Tage krank ist? Also die Festlegung müsst Ihr im Betrieb selber suchen und dann den Urlaub gemäß TV wenn einer gilt. Wie die Dame Ihre Arbeitszeit dann individuell erbringt ist ja offensichtlich ihr selber überlassen worden. Im Klartext, Urlaubsanspruch ergibt sich in der Regel pro Monat und über die Wertigkeit eines Urlaubs- und Krankheitstages solltet Ihr Euch Gedanken machen.

Gruß ambu

M
Milbert

23.10.2008 um 15:45 Uhr

Hallo ambu,

so wie ich Dich verstanden habe ist hier noch ein Nachverhandeln mit dem Arbeitgeber notwenig. Denn es spielt ja offensichtlich hinsichtlich der Höhe des Urlaubsanspruchs eine wesentliche Rolle, ob sie sich mit ihm jetzt auf Teilzeitarbeit an 5 oder 4 Tagen einigt.

Viele Grüße Milbert

W
Weißnix

23.10.2008 um 19:01 Uhr

Ola Milbert,

der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage! Und dieses gilt auch für Teilzeitkräfte egal wieviele Std sie pro Tag arbeiten.

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