Ist betriebliche Feier Arbeitszeit?
Hallo, bei uns werden jährlich ehemalige Mitarbeiter zu einem "gemütlichen Beisammensein" eingeladen. Diese Feierlichkeit findet von 15 - 19 Uhr statt, also überwiegend außerhalb der normalen Arbeitszeit. Dabei werden einige "aktive" Mitarbeiter (Abteilungsleiter, Meister, langjährig Beschäftigte) mit eingeladen. In diesem Einladungsschreiben, das vom Vorstand und vom BRV unterzeichnet ist, steht der Nebensatz "Ihr Erscheinen wird erwartet". Handelt es sich bei der Teilnahme an dieser Feierlichkeit um Arbeitszeit? Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße, Steffen
Community-Antworten (1)
22.10.2008 um 12:34 Uhr
@Tach Steffen Bei dieser Formulierung ist m.E. davon auszugehen, dass es sich um Arbeitszeit handelt. Aber eine Warnung: Niemand kann zum fröhlichen Beisammensein gezwungen werden. Grüsse in die Ferne
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