Eine Mitarbeiterin wendete sich an den Betriebsrat, mit der Bitte um Hilfe da sie sich durch eine MA (noch in der Probezeit)gemobbt fühlte.
Im Vorfeld wurden schon intern im Bereich Gespräche mit der neuen MA geführt(Abstellung ihrer Umgangsart),bevor der Betriebsrat eingeschaltet wurde.
Während eines vier-Augen Gespräches zw. BRV und gemobbter MA(Gesprächsnotiz liegt vor)übergab die MA der BRV eine Kopie.Diese Kopie(= Dokument/Pflegebericht) enthielt einen Text der nicht in die Pflegedokumentation gehörte. MA wollte somit anzeigen oder vertiefen wie der Umgangston der MA in Probe ist.
BRV hatte im Vorfeld einen termin mit PDL um über die MA in Probe zu sprechen, dabei übergab sie auch der PDL sogenannte Kopie.
Folge daraus: Hilfesuchende MA erhielt eine Abmahnung wegen grob fahrlässiger Verletzung der Schweigepflicht, da sie diese Kopie nicht an den BR hätte weitergeben sollen, da der BR nicht für die pflegerischen Belange zuständig sei.
War das zulässig?Hat der BR Möglichkeiten zu handeln?
Brauche dringend stichhaltige Argumente