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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung nach Beratung durch den BR?

A
Anitram
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin wendete sich an den Betriebsrat, mit der Bitte um Hilfe da sie sich durch eine MA (noch in der Probezeit)gemobbt fühlte. Im Vorfeld wurden schon intern im Bereich Gespräche mit der neuen MA geführt(Abstellung ihrer Umgangsart),bevor der Betriebsrat eingeschaltet wurde. Während eines vier-Augen Gespräches zw. BRV und gemobbter MA(Gesprächsnotiz liegt vor)übergab die MA der BRV eine Kopie.Diese Kopie(= Dokument/Pflegebericht) enthielt einen Text der nicht in die Pflegedokumentation gehörte. MA wollte somit anzeigen oder vertiefen wie der Umgangston der MA in Probe ist. BRV hatte im Vorfeld einen termin mit PDL um über die MA in Probe zu sprechen, dabei übergab sie auch der PDL sogenannte Kopie. Folge daraus: Hilfesuchende MA erhielt eine Abmahnung wegen grob fahrlässiger Verletzung der Schweigepflicht, da sie diese Kopie nicht an den BR hätte weitergeben sollen, da der BR nicht für die pflegerischen Belange zuständig sei. War das zulässig?Hat der BR Möglichkeiten zu handeln? Brauche dringend stichhaltige Argumente

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Community-Antworten (5)

S
Saluk

07.11.2007 um 10:45 Uhr

Hallo Martina,

ich würde der Mitarbeiterin raten, eine Stellungnahme zu der Abmahnung zu schreiben, in der sie klarstellt, dass diese Verletzung der Schweigepflicht im Rahmen der Beweisführung eines Mobbingfalls und nur gegenüber dem internen Betriebsrat passierte. Da die Mitarbeiterin ja wohl nicht wieder die Schweigepflicht verletzen wird, soll sie es einfach dabei belassen.

Der PDL gegenüber würde ich jedenfalls als BR klarstellen, dass sie sich damit deutlich dem Vorwurf des gemeinsamen Mobbings aussetzt, ob sie sich nicht lieber überlegen will, die Abmahnung doch zu entfernen oder zumindest so lange keine Abmahnung zu erteilen, bis der Vorwurf des Mobbings geklärt ist.

Ich kenne mich in der Pflege nicht aus, weiss deshalb nicht, in welcher Hierarchiestufe die PDL steht, aber jedenfalls sollte dieses Mobbing sofort bis zur nächsthöheren Stelle eskaliert werden. Bei begründetem Verdacht (und so interpretiere ich deine Aussage zur Niederschrift) sollte der BR dem AG empfehlen "aufgrund der Wahrung des Betriebsfriedens" der neuen MA zu kündigen. Die bisherigen MA haben deutlich mehr Schutzrecht als eine neue MA in der Probezeit (zudem wird damit ja jemandem Adäquatem die Chance gegeben, die Stelle auszufüllen). Jemand der bereits in der Probezeit mobbt, wird damit nicht aufhören, wenn er festangestellt ist und/oder das bisherige Opfer weg ist.

Viele Grüße, Saluk

B
Bergmann

07.11.2007 um 11:06 Uhr

@ Anitram,

"da sie diese Kopie nicht an den BR hätte weitergeben sollen, da der BR nicht für die pflegerischen Belange zuständig sei"

Geheimnisse vor dem BR ?? BR nicht zuständig ?? Jeder BR ist für jeden MA zuständig !! Und Geheimnisse gibts vor dem BR nicht !!

Was stand denn so Schwerwiegendes in der Kopie drin ??

Führt ein klärendes Gespräch mit der PDL über den Sachverhalt und der Zuständigkeit des BRs !! Falls keine Rücknahme der Amahnung erfolgt, schreibt den Sachverhalt auf und heftet es weg zusammen mit der Kopie der Pflegedokumentation.Die Gerichte werden sich später erfreuen über so einen leichten Fall !!

Und seht zu ,das ihr euch von der Mobberin auf Probe trennt !!

W
Waschbär

07.11.2007 um 11:21 Uhr

ani tram, Egal, ob Mann oder Frau: Wer tagtäglich im Betriebsrat für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen kämpft, muss schon eine gewisse Härte mitbringen. Schließlich arbeitet die Gegenseite ja auch nicht mit Samthandschühchen ...

Andererseits sind die sogenannten „weichen“ Fähigkeiten als Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele auch nicht zu verachten: Verhandlungs- und Moderationsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Zuhören können, rhetorische Kompetenzen können in bestimmten Situationen sogar weit wirkungsvoller sein als loszubrüllen und mal so richtig mit der Faust auf den Tisch zu schlagen.

Grade in der Pfle ist das Thema, wir Reden darüber ja sehr mager ! Und grade PDLs oft mit mangelder Ausbildung neigen dazu bei wieder stand erst recht zu Mauern !

Ich verstehe nicht ein eintrag im Bepflegebericht welcher nicht dort rein gehört ???? Lustig, ins besondere weil der MDK erst kürzlich zu diesen Thema ( Inhalt Pflegeberichte) was geschrieben hat und das ging bestimmt an alle Einrichtungen !

Der Abmahungstext mit Wortlaut könnte helfen , aber ich sehe das auch so wie Bergmann, bitte überprüfen ob der aufwand sich lohnt oder ob durch dein Handeln nicht noch mehr Schaden entstehen könnte.

p.s Die Pflegedienstleitung PDL ist in jeden Unternehmen anders an gesiedelt, bei uns steht sie über den Abteilungsleitungen und dem Personal aber unter der Kaufmännischenleitung und die wiederum untersteht der GF und somit ist sie kein AG ... aber wir führen so was wie monatsgespräche mit den PDLs.. oft hilft das bei Komunitakionsproblemen und so fühlt sich keiner übergangen oder hat angst das der BR zur kontrolle kommt im Negativen sinne .

Vergesse nicht auch die PDL will ihr gesicht waren . Ich habe als sub Motto " immer an das "Win - Win denken" So kommt jeder aus dem Gespräch als gewinner her vor und es fällt der AG seite leichter nach zu geben .... oder zu geständnisse zu machen. Probleme haben wir im Arbeitsalltag auf station genug und oft nur mit harnebüchernen lösungen, warum können wir hier im diesen Gespäch , es anders regeln , wir waren doch alle mal am "Bett" und kennen das Reale Leben , laut Pflegeplanung und den anderen Vorgaben die ja alle immer mit Menschen würde einher gehen ... Ich will hier kein Fass aufmachen oder aber ihre Position in frage stellen, denoch müssen wir eine lösung finden welchen allen hier hilft.

W
wölfchen

07.11.2007 um 12:17 Uhr

Hallo Anitram, die PDL meint wahrscheinlich, hier den Datenschutz bemühen zu müssen. Den Zahn könnt Ihr der Dame ziehen, weil der BR zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Schau mal im Fitting, RN 35 zum § 79 BetrVG nach. Außerdem würde ich mal in § 84 (3) BetrVG schauen, da steht nämlich ausdrücklich, dass dem MA wegen der Beschwerde keine Nachteile entstehen dürfen. Und dieses, im Verein mit dem § 79, dürfte wohl ausreichend sein, die PDL zum Einlenken zu bewegen. Und nach § 85 habt Ihr in dem Fall der anscheinend immer noch offenen Beschwerde wegen mobbing die Möglichkeit, mit einer Einigungsstelle zu winken.

A
Anitram

08.11.2007 um 09:14 Uhr

Danke für eure Anregungen. Ich hoffe wir können zum Wohl der MA alles gut hinbekommen. Liebe Grüße

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