Falsche Anhörung bei Einstellung
Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin hat einen Formular-Arbeitsvertrag unterschrieben.
"Probezeit mit Befristung (Die Anstellung erfolgt zunächst befristet auf die Dauer von 6 Monaten zur Probe). Während er Probezeit kann mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Mit Ablauf der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, sofern nicht 2 Wochen seine Fortsetzung vereinbart wird."
Kollegin wird schwanger und teilt dies dem AG mit. Kurz darauf erhält sie eine Kündigung zum Ende der Probezeit.
Für die Kollegin wohl Pech, denn sie hat einen befristeten Vertrag unterschrieben und den Passus vielleicht überlesen. ??? Damit ist raus - trotz Schwangerschaft ?
In diesem Zusammenhang fiel dem Gremium aber auf, daß die damalige Anhörung zu einem "unbefristeten Vertrag" erfolgte ! Dazu erfolgte die Zustimmung. Nicht zu einer Anstellung auf Probe.
Es kann sein, daß seitdem alle Anhörungen falsch waren, weil es ein Formular-Vertrag ist, der wohl mmer genutzt wird.
Kann das Auswirkung auf die Kündigung für die Kollegin haben ?
Was machen wir als Gremium jetzt mit den bisherigen Anhörungen ?
Danke !!
Community-Antworten (5)
24.07.2009 um 12:45 Uhr
Nicht die Anhörung ist für das Arbeitsverhältnis entscheidend sondern der Arbeitsvertrag. Der Betriebsrat kann nur die möglicherweise falsche Anmhörung des AG rügen, Arbeitsvertrag ist Individualrecht. Der Kollegin nützt das leider gar nichts.
24.07.2009 um 12:50 Uhr
@Fragender rolfo´s Antwort würde ich so nicht unterstützen, denn es verändert sich ja die Probezeit und das Datum zu wann die Kündigung dann erfolgt. Dies wäre zu prüfen.
24.07.2009 um 12:58 Uhr
Rolfo liegt da schon richtig. Wenn die Kolleginn der Meinung ist, die Befristung sei unwirksam, hat sie die Möglichkeit binnen drei Wochen nach Ende der Befristung dieses beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Ob die fehlende Anhörung da eine Rolle spielt kann ich nicht sagen. Das TzBfG sieht das bei einem Personalrat vor. Grundsätzlich darf der AG aber die Kolleginn nicht kündigen, wenn er von ihrer Schwangerschaft weiß. Wie ich das aber sehe, wurde die Kündigung zu dem Zeitpunkt ausgesprochen, an dem die Befristung eh endet.
24.07.2009 um 13:27 Uhr
@DeWalt Habe ja auch nicht behauptet das rolfo unrecht hat. Habe nur gesagt" würde ich so nicht unterstützen. Entfristungsklage- Recht bekommen- Probezeit ändert sich -faktisch wäre dann das ausgestellte Datum der Kündigung nicht richtig. Und dann in ruhe weiterarbeiten bis Rente kommt.
28.07.2009 um 12:13 Uhr
Hallo Fragender, habe hier was im Mutterschutzgesetz gefunden (MuSchG)
§ 9 Kündigungsverbot (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt. (2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend. (3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben. (4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
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