Erstellt am 21.10.2008 um 00:04 Uhr von pirat
@ramahe,
kann er....Urlaub ist vom AG zu gewähren.
Es gibt keinen absoluten Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, aber es gibt für alle einen Anspruch auf Gleichbehandlung, d.h. der AG darf niemanden benachteiligen. Schwierig ist es nur wenn beide AN schulpflichtige Kinder haben und zu gleichen Zeit Urlaub haben wollen.
Es muss meines Erachtens nur auf eine Verschiebung hinauslaufen....eventuell kann man den Urlaub ja auch von Jahr zu Jahr rotieren lassen, wer in diesem Jahr in den Sommerferien Urlaub hatte, bekommt ihn im nächsten Jahr in den Herbstferien...
Gibt es einen BR ?
Erstellt am 21.10.2008 um 04:11 Uhr von ramahe
ja aber dieser meinte der AG ist im Recht
Erstellt am 21.10.2008 um 07:09 Uhr von mainpower
Hallo,
die Sommerferien sind sechs Wochen. Einer nimmt die ersten drei, der andere die letzten drei Wochen.
Meines wissens nach kann man die Kinder in den Ferien in einer anderen Kita unterbringen. Alle Kitas werden nicht zur gleichen Zeit geschlossen sein.
Ansonsten hat Pirat recht, einen Anspruch auf Urlaub in den Ferien gibt es nicht.