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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch in den Ferien von zwei Mitarbeitern mit Kindern?

R
ramahe
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Arbeitgeber verlangen bzw. den Urlaub den zwei Mitarbeiter nehmen wollen in den Ferien weil sie Kinder haben, das diese beiden sich nicht überschneiden in den 6 Wochen Sommerferien....sie müssen beide in den letzten Wochen nehmen,weil sie betreuungspflichtige Kinder haben und in den letzten drei ist die Betreuungsstätte geschlossen!Also müssen sie dort Urlaub nehmen Die eine AN ist alleinerziehend 35 Std. Kraft mit zwei Kindern.....die AN ist eine 20 Stunden Kraft mit einem Kind. Der AG genehmigt nicht den Urlaub von den beiden! Müssen sie den Urlaub verschieben oder besteht eine andere Möglichkeit Danke für Antworten!

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Community-Antworten (3)

P
pirat

21.10.2008 um 02:04 Uhr

@ramahe,

kann er....Urlaub ist vom AG zu gewähren. Es gibt keinen absoluten Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, aber es gibt für alle einen Anspruch auf Gleichbehandlung, d.h. der AG darf niemanden benachteiligen. Schwierig ist es nur wenn beide AN schulpflichtige Kinder haben und zu gleichen Zeit Urlaub haben wollen. Es muss meines Erachtens nur auf eine Verschiebung hinauslaufen....eventuell kann man den Urlaub ja auch von Jahr zu Jahr rotieren lassen, wer in diesem Jahr in den Sommerferien Urlaub hatte, bekommt ihn im nächsten Jahr in den Herbstferien... Gibt es einen BR ?

R
ramahe

21.10.2008 um 06:11 Uhr

ja aber dieser meinte der AG ist im Recht

M
Mainpower

21.10.2008 um 09:09 Uhr

Hallo, die Sommerferien sind sechs Wochen. Einer nimmt die ersten drei, der andere die letzten drei Wochen. Meines wissens nach kann man die Kinder in den Ferien in einer anderen Kita unterbringen. Alle Kitas werden nicht zur gleichen Zeit geschlossen sein. Ansonsten hat Pirat recht, einen Anspruch auf Urlaub in den Ferien gibt es nicht.

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