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Kurzarbeit - Auf was müssen wir als Betriebsrat achten und welche Fristen sind dabei einzuhalten?

BIN
BR in Not
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen, uns wurde am Freitag 17.10. durch die Geschäftsleitung mittgeteilt ab Dezember in Kurzarbeit (Betrieb mit 120 MA) zu gehen. Da es bei uns noch nie Kurzarbeit gab, wären wir über nützliche Ratschläge dankbar. Um Geld zu sparen sollen alle Mitarbeiter in Kurzarbeit, obwohl etwa 70 % der MA mit voll ausgelastet sind. Auf was müssen wir als Betriebsrat achten und welche Fristen sind dabei einzuhalten ?

Vielen Dank

Gruß B i N

4.68903

Community-Antworten (3)

A
Angi1

20.10.2008 um 14:53 Uhr

Hallo BR in Not,

zuerst müsst Ihr gemäß § 87 Abs. 1 P. 3 eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit mit dem AG abschließen. Diese sollte folgende Punkte enthalten. 1. Gründe für Einführung von Kurzarbeit 2. Beginn und Dauer 3. Betroffene Arbeitnehmer 4.Umfang und Lage der Kurzarbeit 5.Anzeige beim AA 6. Mitteilungspflicht der Geschäftsleitung - Zusammenarbeit mit AA 7. Zahlung des Kurzarbeitergeldes 8. Resturlaub 9. Schlussbestimmungen

Kurzarbeit kann für ganze Betriebe oder aber für einzelne Abteilungen angemeldet werden. Es müssen immer mindestens 1/3 der jeweiligen AN (entweder Betrieb oder Abteilung) 10% Kurz arbeiten. Fehlt nur 1 Person wird kein Kurzarbeitsgeld von der Agentur für Arbeit bezahlt. Bei eurem zuständigen AA bekommt Ihr Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

MfG Angi1

P
Putzer

20.10.2008 um 15:00 Uhr

Hallo BR-in Not, kurzer hinweiss, gib bei Google-Kurzarbeit- ein und Du hast alles wast Du brauchst.

BIN
BR in Not

20.10.2008 um 16:01 Uhr

Hallo Angi1 und Putzer, danke für die Antworten.

Ihr habt uns schon mal weitergeholfen.

Gruß und Dank BR in Not

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