Erstellt am 17.08.2008 um 10:17 Uhr von vhfpower
hallo pimpelchef, ein PDF mit den Kosten kannst du hier runterladen !
www.heinrich-vogel-shop.de/data/26053-musterseiten.pdf
Erstellt am 17.08.2008 um 10:53 Uhr von spartacus
moin pimpelchef,
die frage sollte nicht sein was es kostet wenn ich gegen sinnvolle vorschriften verstoße, sondern wie ich sie einhalte? Lenk-und ruhezeiten dienen der verkehrssicherheit ALLER !!!
Erstellt am 17.08.2008 um 11:03 Uhr von Mona-Lisa
naja, das Problem kennen wohl viele, nicht nur LKW Fahrer........
halten sie die gesetzlichen Ruhezeiten ein, können sie die Aufträge oft nicht erfüllen! Oft genug riskieren sie ihren Arbeitplatz, wenn sie sich nicht an die Zeitvorgaben halten.
Nicht nur, dass sie selbst Strafe zahlen müssen, auch der AG bekommt sein Fett weg, aber der bezahlt das aus der Portokasse und ändern tut sich nicht's!
M. E. sollten die Strafen für die AG's deutlich und zwar sehr deutlich höher sein! Die müssten richtig weh tun, dann würden die vielleicht auch mal umdenken.......
Erstellt am 17.08.2008 um 11:04 Uhr von pimpelchef
wir wollen nur der geschäftsführung mitteilen was so etwas kostet wenn man dagegen verstößt...
Erstellt am 17.08.2008 um 11:07 Uhr von Mona-Lisa
@pimpelchef,
geh davon aus, dass die das genau wissen!
Erstellt am 17.08.2008 um 13:32 Uhr von Der alte Heini
pimpelchef
Die EG-Verordnung VO (EG) 561/2006 Regelt für das Fahrpersonal nur die Lenkzeiten, Ruhezeiten und die Fahrzeitunterbrechungen, nicht aber Arbeitszeit und Pausen. Hier dürfte es sinnvoll sein die Vorgaben
gem.: § 3 ArbZG (Arbeitszeit der Arbeitnehmer) + § 21a ArbZG (Beschäftigung im Straßentransport) zu beachten. Eventuell dürfte auch noch § 6 ArbZG (Nacht- und Schichtarbeit) interessant sein.
Erstellt am 17.08.2008 um 14:42 Uhr von peanuts
"M. E. sollten die Strafen für die AG's deutlich und zwar sehr deutlich höher sein! "
Was für Strafen? Wenn Arbeitnehmer ihr Bußgeld bezahlen und den AG nicht auf Schadensersatz verklagen, bezahlt der AG überhaupt nichts.
"wir wollen nur der geschäftsführung mitteilen was so etwas kostet wenn man dagegen verstößt..."
Und was versprecht Ihr Euch davon? Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeit verhängt werden, sind grundsätzlich vom Fahrer selbst zu tragen!
Erstellt am 17.08.2008 um 18:48 Uhr von Der alte Heini
pimpelchef
die Aussage von peanuts,
-Arbeitnehmer ihr Bußgeld bezahlen und den AG nicht auf Schadensersatz verklagen, bezahlt der AG überhaupt nichts-
ist Quatsch. Wenn sich ein Arbeitnehmer nicht rechtskonform verhält und dafür entsprechende Strafzahlungen leisten muss,
so kann er vom Arbeitgeber keine Erstattung der Strafe verlangen, selbst dann nicht wenn der Arbeitgeber die Erstattung der Strafzahlung beweisbar zugesichert hat.
Im übrigen wird bei erheblichen Verstößen der Sozialvorschriften nicht nur der Kraftfahrer, sondern auch der Arbeitgeber und der Verantwortliche der Tourenplanung, in der Regel der Disponent, in die Verantwortung genommen. Dabei gilt die Faustregel, die Strafsumme des Kraftfahrers wird beim Disponenten verdoppelt und für den Arbeitgeber verdreifacht.
Für Verletzungen der Arbeitszeitvorgaben aus dem Arbeitszeitgesetzt wird nur der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen.
Erstellt am 17.08.2008 um 20:32 Uhr von peanuts
Wer lesen kann ist im Vorteil! Ich habe nicht geschrieben, dass der AN eine Erstattung der Strafe verlangen kann und darf!
"Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewusst in Kauf nimmt, dass es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig und ist nach §826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden. "
Ist übrigens der Leitsatz eines einschlägigen BAG Urteils!
"Im übrigen wird bei erheblichen Verstößen der Sozialvorschriften nicht nur der Kraftfahrer, sondern auch der Arbeitgeber und der Verantwortliche der Tourenplanung in die Verantwortung genommen."
Hmmm, ich dachte immer, ein Kraftfahrer muss "nur" ein Bußgeld bezahlen, wenn er gegen Lenk- und Ruhezeiten verstößt. Dass ein Kraftfahrer auch noch eine Strafsumme zahlen muss, wenn er gegen Sozialvorschriften verstößt, wusste ich nicht. Welche Verstöße sind da denkbar und wie hoch ist denn das Strafmaß?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz kannst Du ja nicht gemeint haben, weil da wird nur der AG zur Verantwortung gezogen.
?
Erstellt am 18.08.2008 um 12:00 Uhr von mainpower
Hallo,
ich weiss ja nicht was Ihr fahrt. Bei Gefahrgut auf der Ladefläche erhöht sich das Bußgeld noch einmal.
Erstellt am 18.08.2008 um 20:20 Uhr von Der alte Heini
peanuts
gibst Du bei Google den Suchbegriff "Sozialvorschriften" ein, wirst Du klüger.
mainpower
für Gefahrgutfahrzeuge mit geöffneten Warntafeln wird in der Regel das Bußgeld verdoppelt.