W.A.F. LogoSeminare

§167 BEM (betriebliche Eingliederungsmaßnahme)

B
BR-KP
Jan 2020 bearbeitet

Moin hat jemand schon Erfahrung mit diesen Gesetz § 167 SGB IX Prävention gemacht? Was passiert bei solchen Maßnahmen? Inwieweit sollte eine Entbindung der ärtzliche Schweigepflicht zugestimmt werden? Welche Nachteile könnten entstehen wenn der Arbeitnehmer eine solchen BEM nicht zustimmt.

Mit freundlichen Grüßen Andreas

31002

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

05.01.2020 um 19:44 Uhr

Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht kommt schon einmal gar nicht in Frage. Es ist für das Gespräch auch nicht erforderlich.

O
OSTSEEKÜSTE

09.01.2020 um 00:18 Uhr

Die freiwillige Teilnahme der oder des Beschäftigten ist eines der wesentlichen Leitprinzipien des BEM-Verfahrens. Sie oder er entscheidet selbst, ob sie oder er teilnehmen möchte oder nicht. Zu beachten ist, dass die Beschäftigten ein Selbstbestimmungsrecht über ihre gesundheitlichen Daten haben.

Ihre Antwort