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Betriebsratsversammlungen bei Nachtschicht

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Otto55
Jan 2020 bearbeitet

Bei einer Nachtschicht vor der Betriebsratsversammlung muss ich die 11 Stunden Ruhezeit vor und nach der BR-Versammlung einhalten. Das bedeutet die Nachtschicht muss eher verlassen werden um die Ruhezeit einhalten zu können. Wenn die BR-Versammlung 15:00Uhr endet würde das bedeuten ich muss 02:00Uhr Nachts wieder zur Schicht erscheinen. Meine Frage, bin ich jetzt verpflichtet nach Mitternacht wieder zur Nachtschicht zu erscheinen?

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Community-Antworten (3)

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Fackelmann

03.01.2020 um 22:46 Uhr

Hallo Otto55,

ja musst du. Wir haben das bei uns mit dem AG so geregelt, dass wir in dem Ausnahmefall 4 stunden "abfeiern" können und in dem fall nicht zur Schicht erscheinen müssen.

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kratzbürste

04.01.2020 um 09:21 Uhr

Es geht ja nicht nur um die Ruhezeit. Die Zeit für die Versammlung selbst muss ja auch noch gewährt werden. Da kann man mit dem AG dann aushandeln, dass die Schicht ganz ausfällt.

F
Fackelmann

04.01.2020 um 22:46 Uhr

Stand so ja nicht in der frage.. Es ging dem TE ja um den Schichtbeginn um 2°°Uhr.

Grüße Fackelmann

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