Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Betriebsratsversammlungen?
Hallo Guten Tag, ich bin seit ca. 3 Monaten Schwerbehindertenvertreterin. Bisher habe ich noch keine Einladung zu einer Betriebsratsversammlung erhalten, die regelmäßig 1 x die Woche stattfinden. Auf Nachfragen bei der Betriebsratsvorsitzenden wurde mir gesagt, daß die Schwerbehindertenvertretung nicht an Betriebsratsversammlungen teilnimmt, da sie nicht stimmberechtigt sind. Entspricht das der Wahrheit?
Community-Antworten (6)
20.03.2007 um 09:45 Uhr
@ani123 Du nimmst ab jetzt regelmäßig an jeder Sitzung teil und lässt den BRV § 32 BetrVG regelmäßig zitieren.
Achja: Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, dann kommt der Berg eben zum Propheten!
20.03.2007 um 10:00 Uhr
Gemäß dem § 32 BetrVG KANN die Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzung des Betriebsrates beratend teilnehmen, MUSS aber nicht. Darauf bezieht sich unsere Betriebsratsvorsitzende und schickt mir keine Einladung !! Was nun ??
20.03.2007 um 10:06 Uhr
@ani123 Da der BRV das nicht entscheidet, ob Du teilnimmst oder nicht, hat er Dir etwas zukommen zu lassen...
20.03.2007 um 10:09 Uhr
Dann lass den BRV einen Blick in § 95 (4) SGB IX werfen - damit dürfte die Frage geklärt sein.
27.03.2007 um 18:40 Uhr
Betriebsratsvorsitzende sollte wegen mangelnder Sachkompetenz zurücktreten. Wie will diese Vorsitzende Mitarbeiter vertreten, wenn sie noch nicht einmal die Rechte der Personalvertreter kennt. Die schwerbehindertenvertretung hat ein Recht zur beratenden Teilnahme an PR-sitzungen, sowie den Monatsgesprächen. Ebenso an Einstellungsgesprächen schwerbehinderter Stellenbewerber.Die Schwerbehindertenvertretung kann auch Antrag auf Vertagung von Tagungspunkten stellen, wenn in Schwerbehindertenangelegenheiten noch Beratungsbedarf besteht.
27.03.2007 um 20:05 Uhr
Ani, letztendlich entscheidest Du ganz alleine, ob Du an den Sitzungen des BR teilnehmen möchtest oder nicht. Und es kommt noch bessser: Als SchwerbV hast Du das Recht an allen Sitzungen des BR UND seiner Ausschüsse teilzunehmen.
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