Erstellt am 16.10.2008 um 15:50 Uhr von gsx400e
Hi RosKaa,
bei uns wurde gerade (vor 2 Wochen)die Vetrauensarbeitszeit eingeführt. Es gibt natürlich erst einmal ein Misstrauen gegenüber Neuem generell.
Überstunden werden nicht mehr so klar ausgewiesen wie vorher, Arztbesuche sind nicht mehr in der Arbeitszeit,etc.
Also viele Kleinigkeiten die sich ändern, aber man hat ein hohes Mass an Flexibilität in seiner Arbeitszeitgestalltung.
Dieses System muss gelebt werden und auch von den Vorgesetzten verstanden, umgesetzt und mit Vertrauen zu seinen Mitarbeitern umgesetzt werden. Der Vorgesetzt wird hier erheblich mehr gefordert. Bei uns sehen wir da auch Probleme mit unseren "alten" Vorgesetzten. Hier muss wohl ein quasi Brain-Washing stattfinden.
Natürlich macht das ein Arbeitgeber nicht ohne Grund, sondern um seine Vorteile daraus zu ziehen. Das ist natürlich die Arbeitskraft die ihm zur Verfügung gestellt wird. Er erhofft sich davon einige Stunden die so nicht erfasst werden.
Alles in allem sehe ich da für freiheitsliebende eine echte Chance ihr Leben, Arbeitszeit und Freizeit optimal mit einander zu verbinden, ohne ständig unnötigen Termindruck zu haben.
Wenn Du an BV'en oder sonstigen Iinfos interesseirt bist melde Dich bitte.
Ich bin frisch im Thema. :-) :-(
Erstellt am 16.10.2008 um 15:57 Uhr von Magenta
Den Fall hatten wir vor ein paar Jahren.
In einigen Abteilungen sind es die Abteilungsleiter, die die AN belauern.
Gelegentlich mischen andere AN auch mit und es kommen Sprüche wie: "Was, du gehst schon? Hast wohl einen halben Gleitzeittag genommen?" wenn der AN pünklich geht.
Einige AN schreiben ihre Überstunden schon gar nicht mehr auf, weil sie keinen Ärger mit dem Abteilungsleiter haben wollen.
Manche Abteilungsleiter notiren sich, wer wann zur Pause geht und wann er wieder zurück ist, damit er die Pause auch ja nicht um 5 Minuten überzieht.
Andere Abteilungsleiter weigern sich die Stundenzettel abzuzeichen. Und die AN bestehen nicht darauf.
Die Vertrauensanbeitszeit wurde zur Willkürarbeitszeit. Der AN bekommt nirgends erfasse Überstunden geschenkt und benutzt das "Vertrauen" eher als Druckmittel.
@gsx400e
Um Freizeit und Arbeit flexiebel zu gestalten braucht man keine Vertrauenarbeitszeit. Das ist eine Sache von Gleitzeitregelung.
Erstellt am 16.10.2008 um 16:02 Uhr von RosKaa
Hi gsx400e,
aber gerne doch ... BV und Infos sind herzlich willkommen :-) Wir wurden gerade erst mit diesem Thema konfrontiert und sind noch völlig "unbedarft".
Ich liebe die tatkräftige Unterstützung hier im Forum.
Danke
Erstellt am 16.10.2008 um 16:13 Uhr von pirat
@RosKaa,
gegen *unbedarft * hab ich was für dich.....
http://www.aus-innovativ.de/media/Vertrauensarbeitszeit.pdf
Erstellt am 16.10.2008 um 17:19 Uhr von packer
Aüßerlich erkennt man die Vertrauensarbeitszeit immer sonntags, wenn in den Büros noch Licht brennt...
Erstellt am 16.10.2008 um 17:52 Uhr von jotim
Hallo Kollegen,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass mit der Vertrauensarbeitszeit hauptsächlich die GL profitiert. Jedoch sollte ein vernünftiger BR dabei bedenken, dass es rechtliche Rahmenbedingungen gibt, die nicht durch vertrauensvolle Regelungen aus der Welt zu schaffen sind. Wie wird bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Einhaltung der Schutzvorschriften (Ruhezeit, usw.) nachgewiesen?
Sicher ist es für die Mitarbeiter hilfreich, wenn kein fester Dienstplan besteht - sie also arbeiten können, wann es ihnen passt. ABER: Eine Zeiterfassung der tatsächlich geleisteten Arbeit (wann auch immer) sollte schon stattfinden, damit Überlastungen erkannt und behoben (ausgeglichen) werden können und etwas formale Transparenz besteht.
Erstellt am 16.10.2008 um 17:57 Uhr von Der Biber
@
Und daran das Überstunden nicht mehr registriert und bezahlt werden
(das findet jeder Arbeitgeber Spitze)
Wir haben hart darum kämpfen müssen, damit wir endlich wieder eine ordentliche Zeiterfassung bekommen. Unser AG hat sich dagegen gesträubt wie sonst was, da
die anfallenden Überstunden jetzt wieder ordentlich erfasst werden.
Erstellt am 16.10.2008 um 18:14 Uhr von Kölner
@all
Ich würde vor allem zwei Dinge empfehlen:
1. BAG 1 ABR 13/02
2. § 16 Abs. 2 ArbZG
...und als BR würde ich auf die Einhaltung der Gesetzeslage und Rechtssprechung penibel genau achten!
'Dann klappt es auch mit der Vertrauensarbeitszeit!'
Und die 'Biber-Fallkonstellation' ist kein Problemfall.
Erstellt am 16.10.2008 um 19:57 Uhr von RosKaa
Danke für die hilfreichen Anregungen. Das ist eine gute Basis für uns.
Weiß eigentlich jemand zufällig, wie hoch ungefähr die jährlichen Kosten sind, die der AG bei Abschaffung der elektr. Arb.-Erfassung einspart (Hardware, Software, Wartung, PA)?
@gsx400e ... und natürlich auch für alle anderen :-)
Meine Email-Addy: chaotin20@freenet.de
@pirat
Danke für den Link. Jetzt weiß ich wenigstens, was ich am WE mache.
Mitteilung für einen bestimmten Teilnehmer : Ich bekomme auch hier bei der Email eine Fehlermeldung. Was wird groß oder klein geschrieben???!!! Kannst Du mich bitte mal anschreiben?? Vielleicht findet das blinde Huhn dann auch ein Korn.