Erstellt am 15.10.2008 um 15:33 Uhr von Der alte Heini
Stellv.BRV
Der Arbeitnehmer hat auch bei Arbeitszeiten, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, keinerlei Nachteile.
Verstoßen Mitarbeiter gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetz, so hat dies der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, zu unterbinden.
Wird bei einer Prüfung durch die zuständige Behörde festgestellt, das die Vorgaben des Arbeitszeitgesetz nicht beachtet wurden, so ist nur der Arbeitgeber in der Verantwortung und nicht der betroffene Arbeitnehmer.
Erstellt am 15.10.2008 um 15:44 Uhr von rolfo2
Hallo Stellv. BRV
Der alte Heini hat Recht und ihr trotzdem ein Problem. Der BR hat auf die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze zu achten. Ihr könnte jetzt natürlich euren AG auffordern dies umzusetzen, was er auch tun muss.
Früher oder später erfahrens dann die Kollegen und ihr habt wieder den "Schwarzen Peter".
Ihr solltet mal in einer Betriebsversammlung Aufklärung betreiben dass die Gesetze zum Schutz für Arbeitnehmer gemacht worden sind.
Aber, ob sich dann euer Problem löst???
Ist eigentlich nichts neues, ich glaube, das gibts in allen Betrieben
Erstellt am 15.10.2008 um 16:05 Uhr von Magenta
Ihr solltet euch dafvür einsetzen, dass die Gestzliche Ruhezeit nach § 5 ArbZG von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Klar, es gint immer wieder AN (nicht nir AG), die die gerne vermeiden würden, meistens um noch etwas mehr Geld zu verdienen. Aber die Arbeitssicherheit und die Gesundheit des AN leiden darunter.
Ein übermüdeter AN stellt für sich und andere eine Gefahr dar )zum Beispiel LKW-Fahrer).
Wenn ihr euch für die einhaltung der Ruhezeiten einsetzt, vertretet ihr die Interessen, der AN, auch wenn diese etwas anderes wollen.
ein etwas krassen Beispiel: In Alkoholiker will Alkohol, aber ihr handelt in seinem Interesse, wenn ihr ihm keinen gebt.
Erstellt am 15.10.2008 um 17:12 Uhr von khel
@Stellv. BRV:
aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen: geht allen Beteiligten mit schöner Regelmäßigkeit mit den §§ des Arbeitszeitgesetzes auf den Kranz. Bei uns wurden in Vor-BR-Zeiten von einigen besonders "eifrigen" MA die 11 Stunden Ruhezeit regelmäßig verletzt. Die standen z.T. schon 8 Stunden später wieder auf der Matte! Gutes Zureden wurde freundlich ignoriert.
Aber nachdem wir ein paar Mal die zuständigen Abteilungsleiter und unseren Geschäftsführer daraufhin angesprochen und denen erklärt haben, wozu diese Bestimmung gut ist, hat sich die Situation deutlich gebessert.
Gruß
khel
Erstellt am 15.10.2008 um 20:43 Uhr von pirat
@all,
die Verantwortlichkeit bei Verstössen gegen das ArbZG obliegen dem AG!
Bußgeldverfahren ahndet in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt.
Diese Grenze zwischen Erlaubten und Unerlauben musste unsere GF schmerzlich erfahren..
Erstellt am 16.10.2008 um 15:01 Uhr von Stellv.BRV
Stellv.BRV nochmal
Wir wollten gerne dem AG aufzeigen,welche Konsequenzen es hätte,wenn er dieses Problem nicht abstellt.Mit rechtlichen Schritten und Bußgeld und... .
Er ist ja in der Pflicht !!!
Erstellt am 16.10.2008 um 15:58 Uhr von pirat
@Stellv.BRV,
Auszug:
1., AG, die ordnungswidrig handeln, können mit einer Geldbuße belegt werden – und die kann bis zu 15.000 € betragen.
2., Auch wenn ein AG die Gesundheit oder Arbeitskraft nicht vorsätzlich,sondern fahrlässig gefährdet, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen....usw.....
hier noch was Munition...
http://www.bmas.de/coremedia/generator/1764/property=pdf/arbeitszeitgesetz.pdf
Erstellt am 08.11.2022 um 20:21 Uhr von AgiLit85
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