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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung Betriebszugehörigkeit - für die Berechnung des Urlaubsanspruchs?

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage,

wir haben einen Kollegen, der mit Unterbrechung bei uns beschäftigt ist. 04.03 - 03.06 und dann wieder von 06.06 - heute (ungekündigt)

Wieviele Jahre Betriebszugehörigkeit hat der Kollege. Im März 2006 wurde ihm betriebsbedingt gekündigt und da 1/4 Jahr später ein anderer Kollege mit gleicher Tätigkeit gegangen ist wurde er wieder neu eingestellt. Im neuen Vertrag wurde lediglich die Probezeit weggelassen. Zur Betriebszugehörigkeit steht da nichts drin.

Hintergrund für die Frage ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs.

Gruß

meik

5.79304

Community-Antworten (4)

I
Immie

11.10.2008 um 11:20 Uhr

@meik Welchen Urlaubsanspruch wollt ihr denn berechnen?

P
Peanuts

11.10.2008 um 11:34 Uhr

"Hintergrund für die Frage ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs. "

Gab es einen Sozialplan, der den Fall einer Wiedereinstellung regelt? Falls ein TV gilt, steht da etwas drin? Was sagt der AG / die Personalabteilung?

"Welchen Urlaubsanspruch wollt ihr denn berechnen?"

Es gibt Tarifverträge, in denen sich der Urlaubsanspruch mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erhöht.

I
Immie

11.10.2008 um 11:44 Uhr

@peanuts aja. Aber dann müsste in diesem Tarifvertrag doch auch die Berechnung der Betriebszugehörigkeit definiert sein. Oder seh ich das falsch?

P
Peanuts

11.10.2008 um 12:12 Uhr

"Aber dann müsste in diesem Tarifvertrag doch auch die Berechnung der Betriebszugehörigkeit definiert sein."

Siehst Du richtig. Das wird aber vermutlich nicht helfen, da ein TV im Regelfall nur auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis abhebt und es hier um die Wiedereinstellung bzw. um die Anrechnung des vorherigen Arbeitsverhältnisses geht. Eine Regelung "Wiedereinstellung" im ev. vorhandenen Sozialplan wäre besser.

Rechtlich sauber wäre es gewesen, sich die vorherige Betriebszugehörigkeit bei Wiedereinstellung im AV anerkennen zu lassen.

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