Büro-Arbeitsplatz ohne Tageslicht möglich?
Ist es erlaubt, dass ein Büro-Arbeitsplatz nur mit Kunstlicht, also nicht mit Tageslicht, ausgeleuchtet wird? Ich kann bei all meinen Recherchen nichts finden, dass es verboten ist, Arbeitsplätze ohne Tageslicht einzurichten. Bisher habe ich nur gefunden "... sollte mit möglichst ausreichend Tageslicht ...".
Das ist aber nicht ausreichend für eine Entscheidung des BR, solchen Arbeitsplätzen zuzustimmen oder etwas dagegen zu unternehmen.
Wer kann mir eine Quelle nennen, wo ich eine ganz klare Entscheidung zu diesem Thema findenkann?
Vielen Dank.
Gerda
Community-Antworten (7)
10.10.2008 um 17:52 Uhr
Hallo Philipok,
in den Arbeitsstättenrichtlinien ist die gesetzliche Festlegung enthalten, dass Büroarbeitsplätze oder Schreibtischarbeitsplätze nur in Räumen mit Fenstern eingerichtet werden dürfen. Ausnahme bildet eine Büroarbeitsplatz in einem in einer Halle befindlichen Zusatzgebäude, wo keinen Möglichkeit besteht, über Fenster an das Tageslicht zu gelangen. In welchen § der Arbeitsstättenrichtlinien dieser Passus genau steht, kann ich Dir jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen. Aber ich denke mal, dass Internet bietet da eine Menge dazu.
Schönes Wochenende.
Gruß
Rapper22
10.10.2008 um 17:56 Uhr
@Philipok, wie wäre es mit der BG?...
lies mal hier.. L – Anhang: Arbeitsbedingungen L3.4_1 – Sichtverbindung nach außen,
10.10.2008 um 18:06 Uhr
DANKE an pirat
Das hat mir sehr geholfen
:-)
10.10.2008 um 22:39 Uhr
@Rapper22, "in den Arbeitsstättenrichtlinien ist die gesetzliche Festlegung enthalten, dass Büroarbeitsplätze oder Schreibtischarbeitsplätze nur in Räumen mit Fenstern eingerichtet werden dürfen. " ...ähm, beim Klabauter, habe ich was überlesen.... wo bitte steht das? grübel
11.10.2008 um 00:58 Uhr
Hallo Philipok hier ist noch etwas:
http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/spschriften/s00024.pdf BGI 856 oder: DIN 5035-8 Beleuchtung mit künstlichem Licht; Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen
11.10.2008 um 12:51 Uhr
"Wer kann mir eine Quelle nennen, wo ich eine ganz klare Entscheidung zu diesem Thema findenkann? "
Die zuständige Behörde für Arbeitsschutz hilft!
"Das ist aber nicht ausreichend für eine Entscheidung des BR, solchen Arbeitsplätzen zuzustimmen ..."
Es wäre mir neu, dass die Zustimmung des BRs bei baulichen Veränderungen, z.B. der Einrichtung neuer Arbeitsplätze, erforderlich ist. Für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen ist ausschließlich der AG verantwortlich.
"oder etwas dagegen zu unternehmen. "
Da habt Ihr bessere Karten. Auch hier hilft die zuständige Behörde für Arbeitsschutz >> Gefährdungsbeurteilung!
12.10.2008 um 21:37 Uhr
Au ja,
ich besteh auch drauf, in mein Bergwerk unter Tage ein Büro mit Tageslicht zu haben !! Bin gespannt wie mein AG das bewerkstelligt !!
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