Erstellt am 10.10.2008 um 15:52 Uhr von Rapper22
Hallo Philipok,
in den Arbeitsstättenrichtlinien ist die gesetzliche Festlegung enthalten, dass Büroarbeitsplätze oder Schreibtischarbeitsplätze nur in Räumen mit Fenstern eingerichtet werden dürfen. Ausnahme bildet eine Büroarbeitsplatz in einem in einer Halle befindlichen Zusatzgebäude, wo keinen Möglichkeit besteht, über Fenster an das Tageslicht zu gelangen. In welchen § der Arbeitsstättenrichtlinien dieser Passus genau steht, kann ich Dir jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen. Aber ich denke mal, dass Internet bietet da eine Menge dazu.
Schönes Wochenende.
Gruß
Rapper22
Erstellt am 10.10.2008 um 15:56 Uhr von pirat
@Philipok,
wie wäre es mit der BG?...
lies mal hier..
L – Anhang: Arbeitsbedingungen L3.4_1 – Sichtverbindung nach außen,
http://content.weka-business-portal.de/rdbviewer/index.jsf?docId=5929763.htm&anchor=llarbstaettv2004.l&profile=YWJjZGVmZ2hlkFaZOVml4pcn3bJKTbW1bPV%2BBiMvsd2%2BMmb%2BSr8DLUcFDdqoLoAYTbRvdA%2BipRYI%0D%0A29FOmcRWrQ%3D%3D
Erstellt am 10.10.2008 um 16:06 Uhr von Philipok
DANKE an pirat
Das hat mir sehr geholfen
:-)
Erstellt am 10.10.2008 um 20:39 Uhr von pirat
@Rapper22,
"in den Arbeitsstättenrichtlinien ist die gesetzliche Festlegung enthalten, dass Büroarbeitsplätze oder Schreibtischarbeitsplätze nur in Räumen mit Fenstern eingerichtet werden dürfen. " ...ähm, beim Klabauter, habe ich was überlesen.... wo bitte steht das? *grübel*
Erstellt am 10.10.2008 um 22:58 Uhr von Akira
Hallo Philipok
hier ist noch etwas:
http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/spschriften/s00024.pdf
BGI 856
oder:
DIN 5035-8 Beleuchtung mit künstlichem Licht; Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen
Erstellt am 11.10.2008 um 10:51 Uhr von peanuts
"Wer kann mir eine Quelle nennen, wo ich eine ganz klare Entscheidung zu diesem Thema findenkann? "
Die zuständige Behörde für Arbeitsschutz hilft!
"Das ist aber nicht ausreichend für eine Entscheidung des BR, solchen Arbeitsplätzen zuzustimmen ..."
Es wäre mir neu, dass die Zustimmung des BRs bei baulichen Veränderungen, z.B. der Einrichtung neuer Arbeitsplätze, erforderlich ist. Für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen ist ausschließlich der AG verantwortlich.
"oder etwas dagegen zu unternehmen. "
Da habt Ihr bessere Karten. Auch hier hilft die zuständige Behörde für Arbeitsschutz >> Gefährdungsbeurteilung!
Erstellt am 12.10.2008 um 19:37 Uhr von Bergmann
Au ja,
ich besteh auch drauf, in mein Bergwerk unter Tage ein Büro mit Tageslicht zu haben !! Bin gespannt wie mein AG das bewerkstelligt !!