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Büro-Arbeitsplatz ohne Tageslicht möglich?

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Philipok
Jan 2018 bearbeitet

Ist es erlaubt, dass ein Büro-Arbeitsplatz nur mit Kunstlicht, also nicht mit Tageslicht, ausgeleuchtet wird? Ich kann bei all meinen Recherchen nichts finden, dass es verboten ist, Arbeitsplätze ohne Tageslicht einzurichten. Bisher habe ich nur gefunden "... sollte mit möglichst ausreichend Tageslicht ...".

Das ist aber nicht ausreichend für eine Entscheidung des BR, solchen Arbeitsplätzen zuzustimmen oder etwas dagegen zu unternehmen.

Wer kann mir eine Quelle nennen, wo ich eine ganz klare Entscheidung zu diesem Thema findenkann?

Vielen Dank.

Gerda

7.19507

Community-Antworten (7)

R
Rapper22

10.10.2008 um 17:52 Uhr

Hallo Philipok,

in den Arbeitsstättenrichtlinien ist die gesetzliche Festlegung enthalten, dass Büroarbeitsplätze oder Schreibtischarbeitsplätze nur in Räumen mit Fenstern eingerichtet werden dürfen. Ausnahme bildet eine Büroarbeitsplatz in einem in einer Halle befindlichen Zusatzgebäude, wo keinen Möglichkeit besteht, über Fenster an das Tageslicht zu gelangen. In welchen § der Arbeitsstättenrichtlinien dieser Passus genau steht, kann ich Dir jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen. Aber ich denke mal, dass Internet bietet da eine Menge dazu.

Schönes Wochenende.

Gruß

Rapper22

P
pirat

10.10.2008 um 17:56 Uhr

P
Philipok

10.10.2008 um 18:06 Uhr

DANKE an pirat

Das hat mir sehr geholfen

:-)

P
pirat

10.10.2008 um 22:39 Uhr

@Rapper22, "in den Arbeitsstättenrichtlinien ist die gesetzliche Festlegung enthalten, dass Büroarbeitsplätze oder Schreibtischarbeitsplätze nur in Räumen mit Fenstern eingerichtet werden dürfen. " ...ähm, beim Klabauter, habe ich was überlesen.... wo bitte steht das? grübel

A
Akira

11.10.2008 um 00:58 Uhr

Hallo Philipok hier ist noch etwas:

http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/spschriften/s00024.pdf BGI 856 oder: DIN 5035-8 Beleuchtung mit künstlichem Licht; Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen

P
Peanuts

11.10.2008 um 12:51 Uhr

"Wer kann mir eine Quelle nennen, wo ich eine ganz klare Entscheidung zu diesem Thema findenkann? "

Die zuständige Behörde für Arbeitsschutz hilft!

"Das ist aber nicht ausreichend für eine Entscheidung des BR, solchen Arbeitsplätzen zuzustimmen ..."

Es wäre mir neu, dass die Zustimmung des BRs bei baulichen Veränderungen, z.B. der Einrichtung neuer Arbeitsplätze, erforderlich ist. Für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen ist ausschließlich der AG verantwortlich.

"oder etwas dagegen zu unternehmen. "

Da habt Ihr bessere Karten. Auch hier hilft die zuständige Behörde für Arbeitsschutz >> Gefährdungsbeurteilung!

B
Bergmann

12.10.2008 um 21:37 Uhr

Au ja,

ich besteh auch drauf, in mein Bergwerk unter Tage ein Büro mit Tageslicht zu haben !! Bin gespannt wie mein AG das bewerkstelligt !!

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