Urlaubsabgeltung
ein Mitarbeiter von uns hatte einen befristeten Vertrag bis Ende März 19. Bis eine Woche vor Ablauf des Vertrages hatte er keine Information darüber, ob sein Vertrag verlängert wird. Dann eine Woche vor Ablauf erfuhr er über eine Verlängerung. Aus Unwissenheit hat sich der Mitarbeiter vorher nicht darüber informiert was mit seinem Urlaubsanspruch passiert. Da der Urlaub ja bis Ende März 19 hätte genommen werden müssen, meine Frage: Ist dieser jetzt verfallen oder gibt es hier Sonderrechte?
Community-Antworten (4)
02.05.2019 um 12:31 Uhr
Hmm Warum nimmt er den jetzt nich einfach. Er hätte wenn sein Vertrag nicht verlängert worden wäre ja auch Urlaub nehmen müssen. Bei uns sieht das so aus: Man beantragt den Urlaub und der wird dann nicht genehmigt (Warum auch immer). Dann kann man die Tage auch weiter ins Jahr bringen.
02.05.2019 um 12:51 Uhr
weil er wohl nach alter Rechtsprechung verfallen ist (31.3) und der Arbeitgeber ihn nicht bis zu diesem Datum darauf hingewiesen hat. Er ist jetzt zwar über den 31.3. hinaus weiter beschäftigt, aber der Teil-Urlaub von Okt. bis März 19 ist hinfällig? Oder? ich meine hier wäre der Arbeitgeber in der Pflicht den AN darauf hinzuweisen.
02.05.2019 um 13:25 Uhr
BAG: Kein Verfall von Urlaubsansprüchen
BUrlG § 7 III; RL 2003/88/EG Art. 7 I; GRCh Art. 31 I Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen, dem Arbeitnehmer von sich aus Urlaub zu gewähren. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt i.d.R. aber nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 (LAG München)
03.05.2019 um 10:49 Uhr
Bitte zwei Fakten auseinanderhalten:
- Urlaubsanspruch aus 2018 dieser könnte verfallen sein, falls der Arbeitgeber nicht über Höhe des Urlaubsanspruch und über die Notwendigkeit, diesen zu nehmen informiert hat. In welcher Form diese Information zu erfolgen hat, ist bisher noch nicht geklärt. (Bei uns steht der Urlaubsanspruch auf dem Urlaubsschein und dem Zeitnachweis)
- Urlaub aus 2019 kann ganz normal bis zum Ende des Jahres genommen werden. Er ist ja bei Euch beschäftigt.
Ich habe unseren Befrist beschäftigten immer den Tip gegeben ihren Anteiligen Urlaub zu verplanen, notfalls auf die letzten Tage vor Auslaufen des Vertrages. Bei Verlängerung kann dass dann immer noch geändert werden.
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