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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 616 BGB persönliche Verhinderung ohne Schuld - bei Unfall auf dem Weg zur Arbeit Arbeitszeit nicht angerechnet?

T
torstenxxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich brauche mal Rat. Folgender Sachverhalt, eine Fahrgemeinschaft von 3 Kollegen baut auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall. Zum Glück ohne Personenschaden und bekommen nun die Arbeitszeit nicht angerechnet. Meine Frage ist wozu gibt es § 616 BGB und stimmt es das ein Wegeunfall nur dann der BG gemeldet werden muss wenn eine Arbeitsunfähigkeit hinten anhängt? Die Beifahrer können Privatrechtlich gegen Unfallverursacher klagen, da sie kein Verschulden trifft oder wie sieht es aus ?

Tausend Dank

6.39401

Community-Antworten (1)

R
rolfo2

08.10.2008 um 13:35 Uhr

Hallo Torsten, du hast dir die Fragen schon selbst beantwortet und liegst genau richtig. Der Weg zur Arbeit ist zwar durch die Berufsgenossenschaft versichert, die leistet aber nur wenn ein Versicherungsfall vorliegt, also arbeitsunfähig etc. Die nehmen dann allerdings auch Regress beim Unfallverursacher. Ansonsten ist die Wegezeit Privatvergnügen. Die Meldung an die BG ist auch nur bei einem Versicherungsfall zu machen. Die Kollegen können aber ihren Lohnausfall beim Unfallverursacher geltend machen.

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