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Vorübergehende Verhinderung § 616 BGB

T
torstenxxx
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, greift der § 616 BGB "vorübergehende Verhinderung im Falle das ein befristet Beschäftigter sich auf dem Amt melden muss und somit seine Dienstleistung nicht erbringen kann ? Kann also das betriebliche Zeitkonto für diese Zeit belastet werden ?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.05.2014 um 17:39 Uhr

ja, das sehe ich so, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt bestellt wurde bzw. der Behördengang nur in der Arbeitszeit möglich ist und zur "staatbürgerliche Pflicht" gehört.

P
paula

23.05.2014 um 19:05 Uhr

gibt es eine flexible Arbeitszeit?

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