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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freier Tag am Feiertag - kann uns da jemand weiterhelfen?

B
brmagdeburg
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

wir arbeiten im kino, unsere freien tage sind variabel und wir haben eine 5 tage woche. letztens kam ein kollege und fragte warum er in der woche nur 2 freie tage hätte (ein freier tag ist auf den 03.10 gefallen). bei uns ist es so, dass wenn gearbeitet wird, das man diesen tag als extra freien tag bekommt oder sich diesen tag bezahlen lässt. wenn man urlaub über feiertage hat bekommt man diesen tag auch bezahlt, ohne das ein urlaubstag angerechnet wird. der kollege fragte ob das nicht ungerecht sei, weil er hätte von diesem feiertag nichts. wir sind auch der meinung, nur lässt sich im tv und im gesetz nichts finden. kann uns da jemand weiterhelfen????

vielen dank im voraus

brmagdeburg

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Community-Antworten (7)

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VIONÄR

07.10.2008 um 16:20 Uhr

Aus meiner Sicht gilt bei Schichtmodellen oder rollierenden Systemen, dass der/die Kollege/In, der/die an diesem Feiertag planmäßig frei hat, auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Feiertag hat. Da kommt nun auch schon mal jemand auf die Idee, allen am Feiertag ihren freien Tag zu gewähren, dass geht natürlich so nicht. Es kommt also auf die Schichtplangestaltung etc. an, zum besseren Verständnis: Wenn die regelmäßige Arbeitszeit auf die Tage von Montag bis Freitag verteilt ist, dann kannst Du auch nicht verlangen, dass ein Feiertag, der auf den Samstag fällt, entgeltfortzahlungspflichtig ist!

P
pirat

07.10.2008 um 22:05 Uhr

@brmagdeburg,

Grundsätzlich, dürfte "Pech gehabt" die Sachlage trefflich umschreiben. Schliesslich kommt es auch immer wieder vor, dass z. B ein Feiertag auf einen Sonntag fällt. Dann hat auch niemand das Recht, seinen Sonntag auf einen anderen Wochentag zu verschieben, oder?....

U
uhu

08.10.2008 um 09:15 Uhr

@VIONÄR der 03.10. war ein Freitag

@pirat "Pech gehabt" trifft es auch nicht

V
VIONÄR

08.10.2008 um 11:02 Uhr

@ uhu Da von einem Kino die Rede war, muss davon ausgegangen werden, dass dieses 7 Tage die Woche geöffnet hat und somit eine Rotation für die MA gelten wird. Mein Beispiel diente nur dem besseren Verständnis, dass der 03.10. ein Freitag war, dass weiß ich auch. Und ich bleibe dabei, " Pech gehabt" trifft es ganz genau! Wenn AZ durch einen Feiertag ausfällt, so besteht Entgeltfortzahlungspflicht, wenn ich für diesen Tag aber mit frei eingetragen bin, fällt auch keine AZ aus, somit auch kein Anspruch! Übrigens, der 08.10. ist ein Mittwoch!

M
Mainpower

08.10.2008 um 11:09 Uhr

@VIONÄR genau so ist das!!!

V
VIONÄR

08.10.2008 um 14:34 Uhr

@mainpower Das nenne ich mal Motivation! Danke

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