Überstunden angeordnet an einem Samstag - Welche Gesetzte sprechen dagegen oder ist es rechtens weil der Betriebsrat zugestimmt hat?
Hallo Leute,
bei uns werden jetzt Überstunden angeordnet mit Zustimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat stimmte zu, weil sonst die Produktion Kunden verlieren könnte. Da wir ein Produktionsbetrieb sind ist es jetzt vor Weihnachten sehr wichtig.
Die mehr Arbeit wird an einem Samstag gemacht, da niemand freiwillig wollte, wurden diese angeordnet.
Welche gesetzte sprechen dagegen oder ist es rechtes weil der Betriebsrat zugestimmt hat?
Vielen dank!!
Community-Antworten (14)
06.10.2008 um 17:22 Uhr
Hallo, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat sind die Überstunden zu leisten. Wie Du selbst schreibst könntet Ihr sonst Kunden verlieren.Eine Firma lebt nun einmal vom Verkauf, bei Euch wohl gerade vor Weihnachten. Es ist doch wohl eine absehbare Zeit mit der Samstagsarbeit. Wo kein Geld reinkommt kann auch keins rausgehen. Will damit sagen dass es ja auch euer Lohn und Weihnachtsgeld ist das damit verdient wird. Manche Firmen wären froh wenn sie so eine Auftragslage hätten. Augen zu und durch. Es sichert ja auch (zumindest momentan) eure Arbeitsplätze.
06.10.2008 um 17:33 Uhr
Soeweit ich sehe ist es rechtens, weil der BR zum einen der vorübergehenden Verlängerung der Betriebsüblichen Arbeitszeit und zum anderen den Überstunden zugestimmt hat.
Zudem gilt Montag bis Samstag als Arfbeitstage, Zuschäläge gäbe es zur für Sonntags- oder Nachtarbeit. Werden denn die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen? Oder hat euer BR eine Zulage für die MA ausgehandelt?
Hier die entsprechende stelle aus dem BtrVG:
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten In § 87 Abs. 1 BetrVG ist ein abschließender Katalog von Angelegenheiten aufgelistet, in denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Ziff. 3: Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Die Anordnung von Überstunden oder von Kurzarbeit unterliegt in vollem Umfang der Mitbestimmung
06.10.2008 um 18:13 Uhr
@toni12345, wobei das ArbZG zu beachten ist.
06.10.2008 um 19:07 Uhr
Ohne widersprechen zu wollen, aber ein AG kann, wenn vertraglich beispielsweise der Samstag vertraglich nicht als Arbeitstag definiert ist, normalerweise nicht zum Arbeitstag machen und für Samstag Mehrarbeit anordnen. Also versucht er, einen Betriebsrat zu installieren, damit er auf diese Weise zu seiner Mehrarbeit kommt ? Der Betriebsrat hebelt die Rechte der Arbeitnehmer aus, die der AG durch einseitige Willenserklärung sonst nicht durchgesetzt bekommt ?
Sorry, ich hab nur grade laut gedacht.
07.10.2008 um 01:34 Uhr
Rollie Wo hebelt der Betriebsrat die Rechte der Arbeitnehmer aus ?? Wird in einem Arbeitsvertrag die zuleistende Arbeitszeit genau festgelegt, zB. Mo-Fr je Tag 8 Std. so kann der BR noch soviel zustimmen, eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer diese PLANBAREN Überstunden an einem Sa zu leisten besteht nicht, es sei den es handelt sich um einen NOTFALL.
Auch ein Betriebsrat kann, selbst wenn es zu seinen Mitbestimmungsrechten gehört, mit seinen Entscheidungen nicht verschlechternd in einen Arbeitsvertrag eingreifen.
Also die Betroffenen sollen in ihren Arbeitsverträgen nachschauen und sich schlau machen was vereinbart wurde.
09.10.2008 um 17:53 Uhr
Was ist wenn ein MA ,mal nicht kann und nein zur Überstunde sagt,er kann doch sicherlich nicht gezwungen werden,der Betriebsrat stimmt doch nur zu, das ÜS geleistet werden dürfen ???
09.10.2008 um 21:42 Uhr
@ Heini,
mein Freund, meinst du wie schnell der AG seinen MA einen Änderungskündigung auf den Tisch legen kann !! Ein Miteinander zwischen GL und BR kann viel Ärger vermeiden, obwohl manchmal der Eindruck entsteht das der BR einschwenkt !!
Abgesehen nun von der Rechtsfrage , wenn Überstunden angeordnet werden und der MA bekommt kein Frei , hat er zu erscheinen oder mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen !! Dagegen kann er nur Individualrechtlich vorgehen !!
09.10.2008 um 23:20 Uhr
@Bergmann meinst du wie schnell der AG seinen MA einen Änderungskündigung auf den Tisch legen kann !!
"das kann er"aber ob ihn das was bringt,der MA muss diese Änderungskündigung zustimmen und den neuen Arbeitsvertrag zustimmen !!!
Warum sollte ein MA eine Verschlechterung des AV akzeptieren ??? Einen MA Kündigen weil er keine Überstunden macht ??? Ist Paradox, kündigen weil zuviel Arbeit ???
Eine BV ist schon die richtige kurzfristige Lösung, auf Dauer hilft nur mehr Personal !!!
09.10.2008 um 23:30 Uhr
@ Troisdorfer,
stimmt der MA nicht zu, ist er draußen !!
Er stimmt ne Verschlechterung seines AV zu um seinen AV zu retten !!
Und wenn es nicht mehr Personal gibt, was dann ??
10.10.2008 um 00:40 Uhr
@ Troisdorfer, Bergmann hat, wie meistens Recht...
"Warum sollte ein MA eine Verschlechterung des AV akzeptieren ???" Einen MA Kündigen weil er keine Überstunden macht ???"
Du Phantast, bleib doch mal realistisch..ich erlebe es doch tagtäglich ... aber für dich, in einer sehr einfachen... verständlichen Sprache, gerne nochmal...die Kollegen tun alles um ihren Arsch zu retten!! Capiche?
10.10.2008 um 07:45 Uhr
Ich kann nicht glauben was ich da Lese ...
@pirat Capiche??? Du hast mir jetzt versucht, deine Meinung zu erklären,in einer Sprache die ich nicht verstehen möchte .
@Bergmann
Sind bei angeordneten Überstunden, nicht die Privaten belange eine MA berücksichtigt ???
Nicht jeder kann Überstunden Leisten,sei es aus Familieären oder Gesundheitlichen Gründen ...
Wie schon toni12345 sagte, "niemand"wollte freiwillig Überstunden Leiste, Deshalb die BV des Betriebsrates ... Wahrscheinlich werden in diesem Betrieb soviel ÜS gemacht das es der Belegschaft,schwer im magen liegt .
Es darf nicht nur immer auf die Knochen der Belegschaft gehen . Bei Personalmangel hilft nur ein auf Dauer,Personal einstellen . Wenn die Leute nicht mal am einen Samstag Arbeiten möchten, hat der Chef,so denke ich ganz andere Probleme . Vieleicht sagt uns toni12345 dazu .
@Bergmann und @pirat
Ich denke ihr als Betriebsräte, solltet auch alles tun um den erhalt der Firma zusichern, Aber warscheinlich hat der BR bei der erstellung der BV. grobe fehler gemacht und die Privaten belange der MA übersehen .
Ich sehe das so :
Wenn ich einer Änderungskündigung nicht zustimme, wird ein Arbeitsgericht darüber entscheiden,ob der dann so denke wie @Bergmann und @pirat ist fraglich.
Soll die Belegschaft alles machen,nur um einer Kündigungsdrohung zu umgehen,möchte man wirklich in so einer Firma arbeiten ??? Oder möchte mir jetzt jemand erzählen das es keine Arbeit mehr auf dem Arbeitsmark mehr gibt ??? Wir haben 2008 und unter 3 Millionen Arbeitslosen, war es mal besser ???
Wie gesagt ist nur meine Meinung . Gruß Troisdorfer
10.10.2008 um 08:25 Uhr
@ Troisdorfer,
dann soll die Belegschaft doch mit den Füssen abstimmen !! Wenn alle gegangen sind, wird sich vielleicht der Chef Gedanken machen, aber nur vielleicht !!
Äh, angedacht der Uhrzeit, welche BV ??
Schönen Tag noch, ich hätte gern ein schönes Wochenende gewünscht, aber ich muß morgen arbeiten gehen !!
10.10.2008 um 08:44 Uhr
@ Troisdorfer, "Du hast mir jetzt versucht, deine Meinung zu erklären,in einer Sprache die ich nicht verstehen möchte ... IMHO....ob du das verstehen möchtest, ist irrelevant. Ich kennt die Materie und die Praxis durch langjährige Erfahrung als BR und es ist meines Erachtens ziemlich unrealistisch anzunehmen, dass er soziale AG gibt. AG die die privaten Belange eines MA interessieren. Oder hast du schon mal was von..Wir sind ein Profitcenter, wir müssen uns im Vergleich zu anderen Unternehmen am Markt beweisen...wem´s nicht passt kann ja gehen..und und und ich will garnicht alle Totschlagargumente aufzählen..
"Bei Personalmangel hilft nur ein auf Dauer,Personal einstellen " schöne heile Welt. Theorie und Praxis, dazwischen liegen Welten...
10.10.2008 um 12:00 Uhr
"Überstunden angeordnet an einem Samstag - Welche Gesetzte sprechen dagegen oder ist es rechtens weil der Betriebsrat zugestimmt hat?"
Prinzipiell dürfen Ü´stunden nur geleistet werden, wenn der BR zugestimmt hat.
Ein AN muss Ü´stunden aber nur dann leisten, wenn sein Arbeitsvertrag dies hergibt. Das gilt auch für den Samstag! Wenn z.B. nur eine Arbeitszeit Mo-Fr vereinbart ist, kann sich ein AN weigern, Samstags zu erscheinen.
Eine Ausnahme kann sich aus § 241 BGB ergeben.
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