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Änderung Arbeitszeit Ambulanter Pflegedienst

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meyerd
Dez 2019 bearbeitet

Moin, moin, ich bin neu gewählter BR-Vorsitzender in einem Unternehmen mit ca 200 Mitarbeitern in der Ambulanten Pflege. Meine Frage: Eine Mitarbeiterin (alleinerziehende Mutter) mit festgelegter wöchentlicher Arbeitszeit von 30h / Woche arbeitet seit etwas über einem Jahr immer von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr als Betreuungskraft in unserem Pflegedienst. Bei Einstellung wurde mündlich vereinbart (weder im Arbeitsvertrag, noch als Gesprächsnotiz festgehalten), dass sie bis zur Regelung Ihrer Kindesbetreuung diese Arbeitszeiten gewährt bekommt. Es besteht in unserem Unternehmen keine Dienstvereinbarung bezüglich Anfang und Ende der Arbeitszeit. Jetzt hat sie seit einem Jahr gearbeitet und Ihre Kinderbetreuung nicht geregelt. Da die PDL keine Klienten hat, die vor 8.30 Uhr versorgt werden wollen, sollte Ihre Arbeitszeit angepasst werden. Dieses möchte die Mitarbeiterin mit aller Macht verhindern, notfalls mit juristischer Unterstützung. Sie beharrt auf Ihren "alten" Arbeitszeiten und wirft dem Arbeitgeber Mobbing vor. Des weiteren kommt hinzu, dass das Betreuungsteam, also Ihre Kollegen, nicht mehr mit Ihr zusammenarbeiten möchten, weil Sie diese mit diesem Thema immer wieder belästigt. Auch Klienten werden privat kontaktiert, um sich die Rechtfertigung zu holen, früher anfangen zu können....

Meine Frage: Hat Sie arbeitsrechtlich die Möglichkeit auf feste Arbeitszeiten zu klagen?

Vielleicht kann mir ja jemand einen Ratschlag geben. Vielen, vielen Dank und schöne Weihnachten!!!

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Community-Antworten (4)

D
DummerHund

18.12.2019 um 20:09 Uhr

Es stellt sich die Frage, ob eine 3. Person anwesend war als der mündl. Arbeitsvertag geschlossen wurde. Nach dem hier geschriebenen ist die Kollegin von dir in so weit im Recht was den Wortlaut des mündl. geschlossenen Arbeitsvertrages betrifft. " Bei Einstellung wurde mündlich vereinbart (weder im Arbeitsvertrag, noch als Gesprächsnotiz festgehalten), dass sie bis zur Regelung Ihrer Kindesbetreuung diese Arbeitszeiten gewährt bekommt." Hier steht nichts davon ab wann sie sich um eine Kindesbetreuung bemühen. Die Art wie sie jetzt reagiert ist natürlich nicht förderlich ihr vorhaben auch auf Dauer durch zu setzen. Wenn der AG hier betriebsbedingte Gründe findet die AN zu den Zeiten nicht weiter beschäftigen zu können, kann sie sich ganz schnell verzockt haben. Ein Betriebsklima zu vergiften ist da auch nicht gerade förderlich.

K
kratzbürste

18.12.2019 um 20:29 Uhr

Wenn ihr euch für die Kollegin stark machen wollt, solltet ihr den AG auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erinnern.

T
takkus

19.12.2019 um 09:29 Uhr

"Auch Klienten werden privat kontaktiert, um sich die Rechtfertigung zu holen, früher anfangen zu können...." Boah- Vorsicht! Alleiniger Ansprechpartner der Pflegebedürftigen ist der Auftragnehmer, also der ArbGeb. Mit Hilfe der Klienten gegen den ArbGeb zu arbeiten sehe ich als äußerst Förderlich für eine Trennung an.

U
UdoWoe

19.12.2019 um 10:49 Uhr

Wenn ich das richtig lese, hat die Mitarbeiterin einen schriftlichen Arbeitsvertrag. In diesem steht nur die wöchentliche Arbeitszeit (30h/Woche). Verstehe ich das richtig? Mündlich wurde vereinbart, dass Sie von 07.30-13.30Uhr arbeitet? Nichts schriftliches. Dann wird Sie Pech haben, wenn dies von seitens des AG angepasst wird. Weiterhin haben Klienten damit absolut nichts zu tun. Das Sie hier schlechte Stimmung gegenüber ihrem Arbeitgeber macht ist nicht förderlich für eine gute Zusammenarbeit. Da begibt sich die Mitarbeiterin auf sehr dünnem Eis. Zumal hat Sie schon ein Jahr gearbeitet und die Betreuungszeiten ihres Kindes auch noch nicht geregelt und dann trotzdem auf ihre Stunden besteht, zeigt dies mir, das Sie sich auch nicht an Absprachen hält. Sieht in meinen Augen nicht gut aus. Man kann zwar als BR versuchen mit dem AG eine Einigung über die Arbeitszeit zu erzielen, wenn aber der AG sagt, ich habe vor 08:30Uhr keine Klienten, dann wird es eng für die MA. Mobbing ist das in meinen Augen nicht.

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