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Übernahme ambulanter Pflegedienst / Auswirkung auf Arbeitsvertrag.

C
Coolidge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hätte folgende Frage. Als größerer Träger im sozialen Bereich haben wir vor ca. 15Monaten einen zuvor privat geführten ambulanten Pflegedienst übernommen (stand vor Insolvenz). Damals wurde den bestehenden Mitarbeitern versprochen (mündlich), dass sich an den Arbeitsbedingungen nichts verschlechtern würde. Zum Jahreswechsel wurden jetzt neue Arbeitsverträge vorgelegt, und siehe da, natürlich haben sich die Konditionen verschlechtert. Sogar recht eindeutig, z.b. bei der Anzahl der Urlaubstage. Besteht irgendein Anspruch auf die alten Arbeitsbedingungen? Meines Wissens wurde das Versprechen nur mündlich erteilt.

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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gironimo

18.01.2016 um 13:23 Uhr

Niemand muss die Verträge unterschreiben. Das solltet Ihr auch den AN so sagen.

Dann bleibt dem AG nur der Weg über die Änderungskündigung. Aber ob er den Weg gehen wird?

C
Coolidge

18.01.2016 um 14:08 Uhr

Wie lauten die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung?

Und natürlich Danke für die flotte Antwort!

G
gironimo

18.01.2016 um 15:16 Uhr

Grundsatz 1: Vertrag ist Vertrag. Er gilt und kann nicht einseitig geändert werden. Grundsatz 2: Der Arbeitsplatz fällt nicht weg, der Arbeitgeber will aber zu anderen Vertragsbedingungen beschäftigen.

Dann bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Beide Vertragspartner (also der AG und AN) sind damit einverstanden und unterschreiben den neuen Vertrag.

  1. Ist der AN dagegen und will der AG die neuen Bedingungen durchsetzen, muss er den alten Vertrag kündigen und gleichzeitig einen neuen Vertrag anbieten (Änderungskündigung).

Dann ist aber der BR nach §§ 102 und 99 BetrVG zu hören. Dieser kann natürlich Widersprüche formulieren. Der AG kann dennoch die Ä-Kü durchziehen. Dann nimmt der AN den neuen Vertrag unter Vorbehalt an und kann die Rechtmäßigkeit vom ArbGericht klären lassen.

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