Betriebsübergang; Betriebshandwerker-Tarif existiert laut Flächentarifvertrag - Kann MA nach Betriebsübergang darauf bestehen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe mal folgende Frage: Ich wurde 2002 als Betriebshandwerker eingestellt. Im Jahr 2004 wurde ich wegen eines Solzialplans auf den Verkäufertarif umgestellt. Der damalige BR sagte nur, ich muß unteschreiben und kann nichts daran ändern. Wurde also durch meine Blauäugigkeit und der Unfähigkeit / Faulheit des BRs über den Tisch gezogen. Nun hat ein Betriebsübergang stattgefunden und alle Leute kommen in andere Tarifgruppen. Da ich selber nun im Br bin, werde ich natürlich alles tun, damit es meinen Kollegen-innen nicht auch so ergeht. Nun meine Frage: Der Betriebshandwerker-Tarif existiert laut Flächentarifvertrag. Kann ich darauf bestehen? Habe mir schon ein Beratungsgespräch beim Anwalt reserviert.
Community-Antworten (1)
03.10.2008 um 21:30 Uhr
Frag doch erstmal bei der Gewerkschaft. Die kennen die TV und sind meist auch billiger als ein Anwalt.
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